Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014
Das Förderprogramm des Freistaates Sachsen unterstützt die ländlichen Räume durch Maßnahmen der Flurbereinigung, Landwirtschaftsanpassung und der Integrierten Ländlichen Entwicklung. Ziel ist die positive Entwicklung der Agrarstruktur und eine nachhaltige Stärkung der Wirtschaftskraft. Berechtigte Akteure können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für ihre Vorhaben erhalten.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Schwerpunkte
Dieses Förderprogramm im Freistaat Sachsen richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die sich für die Entwicklung ländlicher Räume einsetzen. Förderberechtigt sind sowohl private als auch öffentliche Einrichtungen und Zusammenschlüsse, die Maßnahmen zur ländlichen Neuordnung oder Integrierten Ländlichen Entwicklung durchführen. Die Förderung ist geografisch auf ländliche Orte und bestimmte Siedlungsstrukturen in Sachsen begrenzt, um eine gezielte Stärkung der Agrarstruktur und der Wirtschaftskraft zu gewährleisten.
Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten
Das Programm unterstützt Maßnahmen zur Ländlichen Neuordnung und Integrierten Ländlichen Entwicklung in Sachsen. Die Fördergegenstände umfassen eine Bandbreite von Aktivitäten, die auf die Verbesserung der Agrarstruktur und die Stärkung ländlicher Gebiete abzielen, von Bodenordnung bis hin zu Infrastrukturmaßnahmen. Förderfähig sind die direkt dem Zuwendungszweck dienenden Ausgaben, wobei spezifische Ausschlüsse und Regelungen für Eigenleistungen zu beachten sind. Die Maßnahmen befinden sich in verschiedenen Entwicklungsstadien, von der Planung bis zur Implementierung.
Art und Umfang der Förderung: Finanzierung und Förderquoten
Die Förderung erfolgt ausschließlich in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art der Maßnahme und den spezifischen Bedingungen des Verfahrens oder Projekts. Für Maßnahmen der Ländlichen Neuordnung liegt der Fördersatz zwischen 65 und 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben, abhängig von der Landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) des Verfahrensgebietes oder besonderen Zielsetzungen. Für die Integrierte Ländliche Entwicklung richten sich die Fördersätze nach den Vorgaben des Staatsministeriums für Regionalentwicklung.
Bedingungen und Anforderungen: Förderungsmodalitäten und Richtlinien
Die Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung in Sachsen legt klare Bedingungen und Anforderungen für die Antragstellung und die Durchführung der geförderten Maßnahmen fest. Diese umfassen Regelungen zum Beginn des Vorhabens, zur Zweckbindung von geförderten Vermögenswerten sowie zu beihilferechtlichen Vorschriften. Es gibt spezifische Vorgaben für die Budgetnutzung und allgemeine Bestimmungen bezüglich des Ermessens der Bewilligungsbehörde.
Antragsverfahren: Ablauf und Zuständigkeiten
Das Antragsverfahren für die Förderung der Ländlichen Entwicklung in Sachsen erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Einreichung bei den zuständigen lokalen Behörden. Die Bewilligungsbehörden entscheiden über die Anträge im Rahmen ihres Ermessens und der verfügbaren Mittel. Es gelten spezifische Vorschriften für die Auszahlung der Zuwendungen, die je nach Antragsteller und Förderhöhe variieren können.
Rechtsgrundlage: Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen
Die Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung im Freistaat Sachsen ist auf einer umfassenden rechtlichen Grundlage aufgebaut, die sowohl landesrechtliche als auch bundesrechtliche und europäische Bestimmungen umfasst. Sie dient als maßgebendes Dokument für die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der ländlichen Entwicklung und stellt die Einhaltung der nationalen Haushaltsordnung sowie der EU-Beihilferegeln sicher.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
65 bis 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Wasser- und Abfallwirtschaft, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Agrarstruktur, Ländliche Neuordnung, Dorfentwicklung, Regionalmanagement, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, lokale Basisdienstleistungen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Verwaltet von:
Zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt
Website: