Beteiligungskapital – Sonderprogramm IHK-Unternehmen

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Eigenkapital

Das Sonderprogramm IHK-Unternehmen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) bietet kleinen und mittleren IHK-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen Beteiligungskapital. Es unterstützt Unternehmen aus Handel, Dienstleistung, Industrie und Gartenbau bei Zukunftsinvestitionen, wie Digitalisierung und Produktinnovationen, sowie bei der Regelung der Unternehmensnachfolge. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis.

Wer wird gefördert?

Dieses Programm richtet sich an kleine und mittlere IHK-Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen. Die Förderung zielt darauf ab, deren Eigenkapitalbasis zu stärken und sie bei Zukunftsinvestitionen oder der Regelung der Unternehmensnachfolge zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Investitionen und Vorhaben, die zur Zukunftsfähigkeit von Unternehmen beitragen. Dazu gehören Digitalisierungsmaßnahmen, Produktinnovationen, Effizienzsteigerungen und die Finanzierung von Unternehmensübernahmen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung und bietet flexible Finanzierungsmöglichkeiten zwischen 25.000 € und 200.000 €, mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einer gestaffelten Rückzahlung.

Bedingungen und Anforderungen

Um förderfähig zu sein, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen, einschließlich des Nachweises eines tragfähigen Konzepts und ausreichenden Eigenkapitals. Es bestehen zudem detaillierte Regeln bezüglich der Beteiligungsvereinbarung, der Informationspflichten und Zustimmungsanforderungen.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Beteiligungskapital muss über die zuständige Industrie- und Handelskammer an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) gerichtet werden. Die KBG prüft den Antrag und leitet ihn gegebenenfalls an die Bürgschaftsbank weiter.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für das Beteiligungskapital – Sonderprogramm IHK-Unternehmen bilden die "Richtlinien für die Übernahme von Beteiligungsgarantien" vom 1. Januar 2023, die den Rahmen für die Gewährung von Beteiligungen und deren Garantien festlegen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

200.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Konsumgüterindustrie, Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Unternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Umsetzung, Infrastruktur, Experimentelle Entwicklung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG)

Verwaltet von:

Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG)

Zusätzliche Partner:

Industrie- und Handelskammer (IHK), Bürgschaftsbank, Bundesrepublik Deutschland (Rückgarant), Land Nordrhein-Westfalen (Rückgarant)

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