Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH bietet privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) Garantien für ihre Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus. Dieses Programm ermöglicht Finanzierungen, die sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen zustande kämen, und unterstützt so die Stärkung des Eigenkapitals und die Realisierung wichtiger Vorhaben der KMU.
Wer wird gefördert?
Das Programm unterstützt private Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) in Baden-Württemberg, indem es Garantien für deren Eigenkapitalbeteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Gartenbauunternehmen vergibt. Ziel ist es, wesentliche Finanzierungen für KMU in Bereichen wie Innovation, Expansion oder Unternehmensnachfolge zu ermöglichen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert gezielt Beteiligungen an KMU für diverse Zwecke, darunter Kooperationsprojekte, Innovationsvorhaben, strukturelle Anpassungen, den Aufbau oder die Erweiterung von Betrieben sowie Unternehmensnachfolgen. Die Unterstützung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Programm bietet eine Beteiligungsgarantie für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Die Garantie deckt bis zu 70% der Beteiligungssumme ab, wobei der Höchstbetrag 1,5 Millionen Euro pro KMU (in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Millionen Euro) beträgt und die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals des KMU nicht überschreiten darf. Die maximale Laufzeit der Beteiligung beträgt 10 Jahre.
Bedingungen und Anforderungen
Antragstellende Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) sind zur kaufmännischen Sorgfalt verpflichtet. Das begünstigte KMU muss langfristig ertragsstark und gut geführt sein. Für den Beteiligungsvertrag gelten strenge Auflagen, darunter Informations- und Prüfrechte sowie Regelungen zur Beendigung und Rückzahlung der Beteiligung. Das Programm schließt explizit die Finanzierung von Sanierungsfällen aus.
Antragsverfahren
Interessierte private Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) stellen ihren Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH. Die Bewilligung erfolgt nach einer Prüfung der Ertragskraft des KMU und der Notwendigkeit der Garantie für die Investition.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf den „Garantiebestimmungen für öffentlich geförderte Beteiligungen“, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft sind. Es wird durch Rückgarantien des Bundes und des Landes Baden-Württemberg gestützt und muss die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission einhalten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
maximal 70 Prozent der Beteiligungssumme, höchstens 1.500.000 € beziehungsweise in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2.500.000 € je Beteiligungsnehmer, höchstens die Summe des vorhandenen Eigenkapitals der Beteiligungsnehmer.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Baden-Württemberg (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft, Gartenbauunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung, Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH, Bund, Land Baden-Württemberg
Verwaltet von:
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH
Website: