Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH bietet privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) Garantien für ihre Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus. Dieses Programm ermöglicht Finanzierungen, die sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen zustande kämen, und unterstützt so die Stärkung des Eigenkapitals und die Realisierung wichtiger Vorhaben der KMU.

Wer wird gefördert?

Das Programm unterstützt private Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) in Baden-Württemberg, indem es Garantien für deren Eigenkapitalbeteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Gartenbauunternehmen vergibt. Ziel ist es, wesentliche Finanzierungen für KMU in Bereichen wie Innovation, Expansion oder Unternehmensnachfolge zu ermöglichen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert gezielt Beteiligungen an KMU für diverse Zwecke, darunter Kooperationsprojekte, Innovationsvorhaben, strukturelle Anpassungen, den Aufbau oder die Erweiterung von Betrieben sowie Unternehmensnachfolgen. Die Unterstützung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Programm bietet eine Beteiligungsgarantie für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Die Garantie deckt bis zu 70% der Beteiligungssumme ab, wobei der Höchstbetrag 1,5 Millionen Euro pro KMU (in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Millionen Euro) beträgt und die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals des KMU nicht überschreiten darf. Die maximale Laufzeit der Beteiligung beträgt 10 Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Antragstellende Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) sind zur kaufmännischen Sorgfalt verpflichtet. Das begünstigte KMU muss langfristig ertragsstark und gut geführt sein. Für den Beteiligungsvertrag gelten strenge Auflagen, darunter Informations- und Prüfrechte sowie Regelungen zur Beendigung und Rückzahlung der Beteiligung. Das Programm schließt explizit die Finanzierung von Sanierungsfällen aus.

Antragsverfahren

Interessierte private Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) stellen ihren Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH. Die Bewilligung erfolgt nach einer Prüfung der Ertragskraft des KMU und der Notwendigkeit der Garantie für die Investition.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf den „Garantiebestimmungen für öffentlich geförderte Beteiligungen“, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft sind. Es wird durch Rückgarantien des Bundes und des Landes Baden-Württemberg gestützt und muss die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission einhalten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

maximal 70 Prozent der Beteiligungssumme, höchstens 1.500.000 € beziehungsweise in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2.500.000 € je Beteiligungsnehmer, höchstens die Summe des vorhandenen Eigenkapitals der Beteiligungsnehmer.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Wirtschaft, Gartenbauunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung, Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH, Bund, Land Baden-Württemberg

Verwaltet von:

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH

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