Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert die Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt. Dieses Programm zielt darauf ab, den Fachkräftemangel zu bekämpfen, die Sicherheit zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt zu stärken. Es bietet Zuschüsse für Auszubildende und kontinuierliche berufliche Weiterbildung von Besatzungs- und Landpersonal.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Geltungsbereich der Binnenschifffahrt Förderung

Das Förderprogramm richtet sich an in Deutschland ansässige Binnenschifffahrtsunternehmen und anerkannte Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, die Sicherheit zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu stärken.

Was wird gefördert: Inhalte und Kosten der Aus- und Weiterbildung

Gefördert werden spezifische Ausbildungs- und freiwillige Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Binnenschifffahrt. Die Unterstützung zielt auf die Qualifizierung von Besatzungsmitgliedern und Landpersonal ab, um sowohl die Fachkräftesicherung als auch die Anpassung an technologische und umweltbezogene Herausforderungen zu gewährleisten.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung in der Binnenschifffahrt

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art der Maßnahme und Unternehmensgröße, mit spezifischen Höchstbeträgen für Aus- und Weiterbildungen. Die Förderzeiträume sind an die Dauer der Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen gekoppelt.

Bedingungen und Anforderungen: Teilnahme an der Binnenschifffahrt Förderung

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Maßnahmenbeginns, der Art der Weiterbildung und der Antragsteller. Die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben, insbesondere der AGVO, ist ebenfalls essenziell.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung in der Binnenschifffahrt

Der Antrag ist schriftlich bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt einzureichen, wobei der Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung erfolgen darf. Die Anträge werden nach Eingang des vollständigen und bescheidungsreifen Antrags bearbeitet.

Rechtsgrundlagen der Förderung in der Binnenschifffahrt

Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Sie unterliegt den Regelungen der Bundeshaushaltsordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU, die die Kompatibilität mit dem Binnenmarkt sicherstellt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 65.000 € für 36-monatige Ausbildung, 76.000 € für 42-monatige Ausbildung und 8.000 € für Weiterbildung pro Teilnehmer. Fördersätze für kleine/mittlere Unternehmen erhöht.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Verwaltet von:

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

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