Nutzung erneuerbarer Energien und Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze (BioWärme Bayern)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm BioWärme Bayern unterstützt Investitionen in umweltschonende Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze im Freistaat Bayern. Es zielt darauf ab, fossile Energieträger durch erneuerbare Energien zu ersetzen, um den Klimaschutz zu fördern und die regionale Wärmeversorgung zu stärken. Antragsberechtigte können Zuschüsse für den Bau oder die Erweiterung dieser Anlagen erhalten, um CO2-Emissionen zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm BioWärme Bayern richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern in Bayern, die in Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien investieren möchten. Ziel ist es, die Energiewende und den Klimaschutz durch den Ausbau von Biomasseheizwerken und zugehörigen Wärmenetzen voranzutreiben, mit dem strategischen Ziel, jährlich mindestens 10.000 Tonnen Kohlendioxid einzusparen und regionale Wertschöpfungskreisläufe zu stärken.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm BioWärme Bayern unterstützt Investitionen in umweltschonende Biomasseheizwerke und die zugehörigen Wärmenetze. Es werden sowohl die Errichtung neuer Anlagen als auch die energieeffiziente Erweiterung bestehender Wärmenetze gefördert. Dabei sind spezifische Kostenkategorien förderfähig, während andere, wie allgemeine Investitionskosten oder Grunderwerb, ausgeschlossen sind. Das Programm konzentriert sich auf Projekte in der Umsetzungsphase, die zur Infrastruktur für erneuerbare Energien beitragen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung im Rahmen des BioWärme Bayern Programms wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, wobei die Höhe von der Art des Vorhabens und der Unternehmensgröße abhängt. Es gibt eine Grundförderung und zusätzliche Boni, die kumulierbar sind, sowie klare Förderobergrenzen und eine Bagatellgrenze.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung aus dem BioWärme Bayern Programm zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe von spezifischen Bedingungen und Anforderungen erfüllen. Diese betreffen sowohl die technische Ausgestaltung des Projekts als auch rechtliche und finanzielle Aspekte. Es gibt zudem klare Regeln bezüglich staatlicher Beihilfen und der Kumulierbarkeit mit anderen Förderprogrammen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für BioWärme Bayern beginnt mit einer obligatorischen Projektbesprechung und erfordert die Einreichung vollständiger Antragsunterlagen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, und die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in zwei Schritten, abhängig vom Investitionsfortschritt und der Vorlage entsprechender Nachweise.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm BioWärme Bayern basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und unterliegt mehreren übergeordneten rechtlichen Rahmenwerken, die die Gewährung und Verwaltung der Fördermittel regeln. Diese Vorschriften gewährleisten die Rechtmäßigkeit und Transparenz des Förderprogramms und stellen sicher, dass es mit nationalen und europäischen Beihilferegeln im Einklang steht.

Ähnliche Programme

#Biomasseheizwerke#Wärmenetze#erneuerbare Energien Bayern#BioWärme Bayern#CO2-Einsparung#Energiewende#feste Biomasse#Fuel-Switch Bonus#Solarthermie Bayern#Umweltwärme#Abwärme#Kleinunternehmen Förderung#Mittelstandsförderung#Investitionszuschuss#Bayern Förderung#Klimaschutzmaßnahmen#Technologie- und Förderzentrum#automatische Biomassekessel

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

450.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Wärmeversorgung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Unbekannt

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Verwaltet von:

Technologie- und Förderzentrum (TFZ) im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe

0 x 0
XS