Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen. Gefördert werden Projekte im Kontext des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND zu Themen wie mobile Arbeit, Klimawandel, psychische Gesundheit und Künstliche Intelligenz im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Wer wird gefördert
Dieses Programm richtet sich an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland, die Projekte zur Stärkung von Arbeitsschutz und Gesundheit in der Arbeitswelt durchführen möchten. Dazu gehören Kommunen, gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen und Verbände. Ziel ist es, menschengerechte und sichere Arbeitsbedingungen im Kontext der Transformation der Wirtschaft und Arbeitswelt zu gestalten.
Was wird gefördert
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen. Die Projekte müssen einen Bezug zu den Politikwerkstätten des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND aufweisen und können sich auf spezifische Themenfelder konzentrieren.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung auf Ausgabenbasis. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 70 Prozent der förderfähig anerkannten Ausgaben, wobei mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenanteil oder Drittmittel aufgebracht werden müssen. Der Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Bewilligung und Durchführung der Projekte sind diverse Voraussetzungen und Bedingungen zu erfüllen. Dazu gehören die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Einholung schriftlicher Zustimmungen von Sozialpartnern und die Einhaltung eines Kumulationsverbots. Zudem sind spezifische Vorgaben bezüglich der Budgetstruktur und der Projekttransparenz zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig konzipiert. In der ersten Stufe reichen Interessenten Projektskizzen ein. Bei positiver Bewertung werden sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Die Auswahl der Projekte erfolgt wettbewerblich anhand definierter Kriterien.
Rechtsgrundlage
Die vorliegende Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) regelt die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und der Gesundheit in der Arbeitswelt. Sie basiert auf spezifischen gesetzlichen Grundlagen und Verwaltungsvorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
bis zu 70 Prozent der förderfähig anerkannten Ausgaben
Offen bis:
31.05.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Umwelttechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor, Verkehr und Logistik
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Umsetzung, Evaluierung, Politikentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Verwaltet von:
Ein zu benennender Dienstleister