Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen. Gefördert werden Projekte im Kontext des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND zu Themen wie mobile Arbeit, Klimawandel, psychische Gesundheit und Künstliche Intelligenz im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Wer wird gefördert

Dieses Programm richtet sich an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland, die Projekte zur Stärkung von Arbeitsschutz und Gesundheit in der Arbeitswelt durchführen möchten. Dazu gehören Kommunen, gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen und Verbände. Ziel ist es, menschengerechte und sichere Arbeitsbedingungen im Kontext der Transformation der Wirtschaft und Arbeitswelt zu gestalten.

Was wird gefördert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen. Die Projekte müssen einen Bezug zu den Politikwerkstätten des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND aufweisen und können sich auf spezifische Themenfelder konzentrieren.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung auf Ausgabenbasis. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 70 Prozent der förderfähig anerkannten Ausgaben, wobei mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenanteil oder Drittmittel aufgebracht werden müssen. Der Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Bewilligung und Durchführung der Projekte sind diverse Voraussetzungen und Bedingungen zu erfüllen. Dazu gehören die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Einholung schriftlicher Zustimmungen von Sozialpartnern und die Einhaltung eines Kumulationsverbots. Zudem sind spezifische Vorgaben bezüglich der Budgetstruktur und der Projekttransparenz zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig konzipiert. In der ersten Stufe reichen Interessenten Projektskizzen ein. Bei positiver Bewertung werden sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Die Auswahl der Projekte erfolgt wettbewerblich anhand definierter Kriterien.

Rechtsgrundlage

Die vorliegende Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) regelt die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und der Gesundheit in der Arbeitswelt. Sie basiert auf spezifischen gesetzlichen Grundlagen und Verwaltungsvorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 70 Prozent der förderfähig anerkannten Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.05.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Umwelttechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor, Verkehr und Logistik

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Umsetzung, Evaluierung, Politikentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Verwaltet von:

Ein zu benennender Dienstleister

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