Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Forschung im Bereich der Gesundheit in der Arbeitswelt. Ziel ist der Ausbau wissenschaftlicher Erkenntnisse und deren Transfer in die Praxis, um eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitswelt zu unterstützen. Das Programm adressiert insbesondere Nachwuchsforscher, Stiftungsprofessuren und Forschungsprojekte in fünf spezifischen Handlungsfeldern, unter Berücksichtigung der Herausforderungen der COVID-19-Pandemie.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wie Universitäten, Forschungseinrichtungen, Bildungsträger sowie Verbände und Körperschaften in Deutschland. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt auszubauen und wissenschaftliche Erkenntnisse für eine menschengerechte Arbeitswelt zu generieren sowie in die Praxis zu transferieren.

Was wird gefördert

Gegenstand der Förderung sind Forschungsprojekte sowie Maßnahmen zum Auf- und Ausbau struktureller und personeller Ressourcen, die zur Sicherstellung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs an arbeitsbezogener Forschungskompetenz beitragen und das Wissenschaftssystem nachhaltig stärken. Dies umfasst Einzelvorhaben und Verbundprojekte in fünf spezifischen Handlungsfeldern, Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, primär als Anteilsfinanzierung. Die maximale Förderdauer beträgt für Projekte in der Regel bis zu drei Jahre. Nachwuchsgruppen werden für drei Jahre gefördert, mit einer Verlängerungsoption um bis zu zwei Jahre. Stiftungsprofessuren erhalten eine Förderung für fünf Jahre. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem notwendigen Bedarf, wobei Stiftungsprofessuren jährlich bis zu 300.000 Euro erhalten können.

Bedingungen und Anforderungen

Antragstellende müssen ihre einschlägige Expertise nachweisen und einen vollständigen Finanzierungsplan vorlegen. Bei Verbundprojekten ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung erforderlich. Ein Kumulationsverbot mit anderen öffentlichen Förderungen für denselben Zweck gilt. Die Ergebnisse müssen sowohl der Fachöffentlichkeit als auch einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Eine Beteiligung an Evaluierungsmaßnahmen ist verpflichtend.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst wird eine Interessenbekundung eingereicht, gefolgt von einer Aufforderung zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrags für positiv bewertete Skizzen. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt durch einen unabhängigen wissenschaftlichen Beirat und die Bewilligungsbehörde.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung basiert auf der „Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur ‚Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt‘“ vom 6. Oktober 2022. Ergänzend gelten die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO), der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

300.000 € jährlich

Offen bis

Offen bis:

06.10.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Gesundheitswesen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Verwaltet von:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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