Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet Zuschüsse für interdisziplinäre Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik. Das Programm unterstützt Einzel- oder Verbundprojekte, Promotionen und Stiftungsprofessuren, die sich mit zentralen Herausforderungen und Reformen des Sozialstaats sowie Arbeitsmarktsystemen befassen. Es ermöglicht fundierte Analysen zur Weiterentwicklung sozialpolitischer Ansätze in Deutschland und im internationalen Vergleich.

Wer wird gefördert

Das BMAS-Programm "Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" richtet sich an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie an natürliche Personen für Promotionsvorhaben. Ziel ist die Förderung interdisziplinärer Forschung zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik in Deutschland.

Was wird gefördert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Forschungsprojekte und Lehre im Bereich der Sozialpolitik, wobei ein besonderer Fokus auf interdisziplinäre Ansätze und die Analyse aktueller Herausforderungen des Sozialstaats und der Arbeitswelt gelegt wird. Die Unterstützung umfasst Projekte, Promotionen und Stiftungsprofessuren.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm des BMAS bietet Zuschüsse zur Förderung von Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik. Die finanzielle Unterstützung variiert je nach Vorhaben und kann Anteilsfinanzierungen für Projekte und Stiftungsprofessuren sowie monatliche Pauschalen für Promotionen umfassen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Antragstellung für die Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die Einsetzung einer Projektleitung mit relevanter Expertise, einen umfassenden Finanzierungsplan und bei Verbundprojekten eine Kooperationsvereinbarung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die BMAS-Förderung erfolgt zweistufig. Zunächst ist eine Projektskizze/Interessenbekundung einzureichen, gefolgt von einem förmlichen Förderantrag, sobald eine Förderbekanntmachung des BMAS erfolgt ist.

Rechtsgrundlage

Die Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik des BMAS basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und als rechtliche Grundlage des Programms dient.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 300.000,00 € jährlich

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Verwaltet von:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Fachstelle für Fördermittel des Bundes – Fachbereich Bund)

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