Projekte und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Projekte zur Fachkräftesicherung, die einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs leisten und übertragbar sind. Im Rahmen der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) erhalten Antragsteller nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen. Das Programm zielt darauf ab, innovative Lösungen für die Herausforderungen des Arbeitsmarktes in Schleswig-Holstein zu fördern.

Wer wird gefördert

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) eine breite Palette an Organisationen und Einrichtungen, die innovative Projekte zur Fachkräftesicherung im Land entwickeln und umsetzen. Die Förderung richtet sich an Akteure mit Sitz in Schleswig-Holstein, die einen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs leisten und deren Projektideen auf andere Branchen oder Regionen übertragbar sind. Kooperationen zwischen Trägern sind ausdrücklich erwünscht und werden gefördert.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Maßnahmen im Bereich der Fachkräftesicherung. Die geförderten Vorhaben müssen dabei spezifische thematische Schwerpunkte adressieren und klar definierte, messbare Ziele verfolgen. Die förderfähigen Ausgaben umfassen Personal- und Sachkosten, wobei Projekte, die ausschließlich einem einzelnen Unternehmen dienen, von der Förderung ausgeschlossen sind. Der Fokus liegt auf der Erprobung neuer Konzepte zur Sicherung des Fachkräftebedarfs.

Art und Umfang der Förderung

Das Land Schleswig-Holstein vergibt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Projektfinanzierung, um die Fachkräftesicherung im Land voranzutreiben. Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, wobei ein Eigenanteil der Antragstellenden von mindestens 30 Prozent erforderlich ist. Die Projekte haben eine Laufzeit von mindestens einem bis maximal drei Jahren und müssen eine Bagatellgrenze von 50.000 Euro an förderfähigen Ausgaben erreichen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung im Rahmen der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein sind spezifische Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen, die von der Projektplanung über die Antragstellung bis zur Durchführung reichen. Dazu gehören unter anderem der Nachweis fachlicher und administrativer Kompetenz, die Einhaltung relevanter Gesetze und Richtlinien sowie die Sicherstellung von Chancengleichheit und Öffentlichkeitswirksamkeit. Bei Kooperationen sind zudem entsprechende Vereinbarungen vorzulegen. Diese Regelungen dienen der Gewährleistung einer effizienten und rechtskonformen Projektumsetzung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein ist klar strukturiert und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Die Antragstellung erfolgt postalisch sowie als PDF-Datei vor Projektbeginn direkt beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Die Auswahl der Projekte basiert auf einer Ermessensentscheidung, die sich an der fachlichen Qualität, der Bedarfsrelevanz und der Übertragbarkeit der Maßnahmen orientiert. Es wird eine umfassende Projektdokumentation sowie die Berücksichtigung von Qualitätskriterien und rechtlichen Vorgaben erwartet.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm zur Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein basiert auf einer spezifischen Richtlinie, die vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus bekannt gemacht wurde. Diese Richtlinie und weitere landesrechtliche Vorschriften bilden den verbindlichen Rahmen für die Zuwendungen. Sie regeln die Zielsetzung, die Fördergegenstände und die Verfahrensabläufe und gewährleisten Transparenz sowie Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Verwaltet von:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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