Innovationsförderung im Verbraucherschutz
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Verbraucherschutz. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse zu stärken und die Verbraucherpolitik angesichts der Digitalisierung und Nachhaltigkeitstransformation zu verbessern. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure mit Sitz in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Forschungseinrichtungen, Unternehmen sowie sonstige natürliche oder juristische Personen und Personenvereinigungen, die in Deutschland ansässig sind und innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Verbraucherschutz durchführen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die wissenschaftliche Grundlage der Verbraucherpolitik zu stärken und die Lebensqualität der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die zum besseren Verständnis des Verbraucherverhaltens beitragen und die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern verbessern. Dies umfasst ein breites Spektrum an Themen und Entwicklungsphasen, von der Grundlagenforschung bis zur Anwendungsentwicklung, mit einem klaren Fokus auf den Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte im Bereich des Verbraucherschutzes. Die maximale Förderhöhe beträgt 500.000 € pro Projekt, wobei die Förderquoten je nach Art der Forschung und der Art des Antragstellers variieren und eine Eigenbeteiligung erforderlich sein kann.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich Projektbeginn, Verwertbarkeit der Ergebnisse und Einhaltung wissenschaftlicher Standards. Zudem sind beihilferechtliche Bestimmungen der AGVO zu beachten, die Förderintensitäten und Ausschlusskriterien festlegen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt entweder über Förderaufrufe im einstufigen Call-Verfahren oder zweistufig im Einzelfall-Verfahren, jeweils über das elektronische Antragssystem easy-Online. Eine detaillierte Vorhabenbeschreibung ist in beiden Verfahrenswegen erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Das Innovationsprogramm Verbraucherschutz basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und unterliegt den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung sowie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000 €
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prototypenentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Verwaltet von:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)