Innovationsförderung im Verbraucherschutz

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Verbraucherschutz. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse zu stärken und die Verbraucherpolitik angesichts der Digitalisierung und Nachhaltigkeitstransformation zu verbessern. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure mit Sitz in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Forschungseinrichtungen, Unternehmen sowie sonstige natürliche oder juristische Personen und Personenvereinigungen, die in Deutschland ansässig sind und innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Verbraucherschutz durchführen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die wissenschaftliche Grundlage der Verbraucherpolitik zu stärken und die Lebensqualität der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die zum besseren Verständnis des Verbraucherverhaltens beitragen und die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern verbessern. Dies umfasst ein breites Spektrum an Themen und Entwicklungsphasen, von der Grundlagenforschung bis zur Anwendungsentwicklung, mit einem klaren Fokus auf den Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte im Bereich des Verbraucherschutzes. Die maximale Förderhöhe beträgt 500.000 € pro Projekt, wobei die Förderquoten je nach Art der Forschung und der Art des Antragstellers variieren und eine Eigenbeteiligung erforderlich sein kann.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich Projektbeginn, Verwertbarkeit der Ergebnisse und Einhaltung wissenschaftlicher Standards. Zudem sind beihilferechtliche Bestimmungen der AGVO zu beachten, die Förderintensitäten und Ausschlusskriterien festlegen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt entweder über Förderaufrufe im einstufigen Call-Verfahren oder zweistufig im Einzelfall-Verfahren, jeweils über das elektronische Antragssystem easy-Online. Eine detaillierte Vorhabenbeschreibung ist in beiden Verfahrenswegen erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Das Innovationsprogramm Verbraucherschutz basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und unterliegt den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung sowie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prototypenentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Verwaltet von:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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