Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das BMBF-Förderprogramm unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Mikroelektronik als Teil der europäischen Initiative "Gemeinsames Unternehmen Chips". Es ermöglicht Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, Zuschüsse für innovative und risikoreiche Projekte zu erhalten. Das Programm hebt sich durch seinen Fokus auf industriegetriebene Verbundvorhaben, Kapazitätsaufbau und Kompetenzzentren mit hohem europäischem Mehrwert ab.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Ziele

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich an deutsche Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Es zielt darauf ab, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Mikroelektroniksysteme zu unterstützen, die Teil der europäischen Partnerschaft „Gemeinsames Unternehmen Chips“ (GU Chips) sind. Förderberechtigt sind Antragstellende mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die innovative und risikoreiche Projekte realisieren möchten.

Was wird gefördert: Projektarten und Schwerpunkte

Das Programm konzentriert sich auf Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Mikroelektroniksysteme und interdisziplinärer Aspekte. Es werden industriegetriebene Verbundvorhaben, Kapazitätsaufbau und Kompetenzzentren gefördert, die eine hohe Innovationshöhe aufweisen und ohne finanzielle Unterstützung nicht realisierbar wären. Die Ergebnisse sollen anhand geeigneter Anwendungen, beispielsweise als Demonstrator, dargestellt werden.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe sich nach der Art der antragstellenden Einrichtung richtet. Projekte werden in der Regel für bis zu vier Jahre gefördert. Die Zuschusshöhe variiert zwischen 50 Prozent für Unternehmen und 100 Prozent für Hochschulen, wobei KMU zusätzlich einen Bonus erhalten können.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am Förderprogramm sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, insbesondere hinsichtlich des Projektcharakters, der Zusammenarbeit im Verbund und der nationalen Verankerung. Antragstellende müssen über eine Betriebsstätte in Deutschland verfügen, und die Projekte müssen eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Verbundpartnern beinhalten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist in der Regel ein- oder zweistufig, wobei das nationale Förderverfahren des BMBF zweistufig ist. Die Einreichung von Projektskizzen erfolgt elektronisch und in englischer Sprache. Bei positiver Bewertung der Skizze wird zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert, welcher ebenfalls elektronisch über easy-Online zu erstellen ist.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage des Förderprogramms bildet die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips vom 7. März 2024, ergänzt durch eine Änderungsbekanntmachung vom 26. März 2025. Diese Richtlinien sind im Bundesanzeiger veröffentlicht und bilden die rechtliche Basis für die Förderungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Hochschulen/außeruniversitäre Einrichtungen)

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland (im Rahmen der europäischen Partnerschaft GU Chips)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Kapazitätsaufbau, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Verwaltet von:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Zusätzliche Partner:

Gemeinsames Unternehmen Chips (GU Chips)

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