Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens KDT

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen der europäischen Partnerschaft „Key Digital Technologies“ (KDT) Forschung und Entwicklung in Elektronik- und intelligenten Systemen. Dieser Zuschuss unterstützt risikoreiche, hochinnovative industrielle Verbundprojekte, die zur digitalen Souveränität Europas beitragen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzen für Deutschland erzielen. Es handelt sich um ein Verbundprojekt, das Wissenschaft und Wirtschaft zusammenbringt.

Wer wird gefördert

Diese Förderung richtet sich an Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die in europäischen Verbundprojekten zur Mikroelektronik-Forschung tätig sind. Ziel ist es, die Wertschöpfung in Deutschland und Europa zu stärken und die Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung zu unterstützen.

Was wird gefördert

Gefördert werden industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit hoher Innovationshöhe im Bereich Elektroniksysteme und intelligente Systeme. Dies umfasst sowohl anwendungsbezogene als auch grundlagennahe Forschung. Reine Grundlagenforschung ohne zivilen Fokus ist ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt nicht-rückzahlbare Zuschüsse für Projekte im Bereich Mikroelektronik. Die Förderquoten variieren je nach Antragsteller und Forschungsart, können aber bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben erreichen. Die Projekte werden in der Regel für bis zu vier Jahre gefördert.

Bedingungen und Anforderungen

Für eine Förderung sind strenge Bedingungen bezüglich der Innovationshöhe, des Risikos und der Zusammenarbeit in Verbundprojekten zu erfüllen. Es sind spezifische beihilferechtliche Vorgaben zu beachten, und die Ergebnisse müssen in Deutschland oder dem EWR/Schweiz genutzt werden. Transparenz und Wissenschaftskommunikation sind ebenfalls wichtige Aspekte.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und beginnt mit einer europäischen Projektskizze, gefolgt von einer formalen nationalen Antragstellung. Die Einreichung erfolgt elektronisch über spezialisierte Portale, und Deadlines werden jährlich bekannt gegeben. Eine positive Bewertung durch das Gemeinsame Unternehmen KDT ist Voraussetzung für die nationale Förderaufforderung.

Rechtsgrundlagen

Die Förderrichtlinie basiert auf der EU-Verordnung zur Gründung der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von Horizont Europa und den relevanten Paragraphen der Bundeshaushaltsordnung. Staatliche Beihilfen werden nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt, die auch die Kumulierungsregeln festlegt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

55.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

Über 5 Milliarden Euro (KDT-Programm)

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union und KDT-Teilnehmerstaaten

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelttechnologie

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Markteinführung, Skalierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Länderübergreifend

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Europäische Kommission

Verwaltet von:

Gemeinsames Unternehmen KDT, VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Zusätzliche Partner:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Projektträger, Thüringer Aufbaubank AöRE

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