BMEL-Exportförderprogramm
Das BMEL-Exportförderprogramm unterstützt Unternehmen, Verbände und Vereinigungen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft dabei, ihre Exporttätigkeiten zu verstärken und auszubauen. Durch Zuschüsse für vielfältige Maßnahmen im In- und Ausland hilft das Programm, bestehende Absatzmärkte zu sichern und neue zu erschließen, um so Wertschöpfung und Wohlstand in Deutschland zu steigern.
Wer wird gefördert?
Das BMEL-Exportförderprogramm richtet sich an überregionale nichtstaatliche Organisationen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft, die ihre Exporttätigkeiten weltweit ausbauen oder absichern möchten. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf Auslandsmärkten zu verbessern und neue Absatzpotenziale zu erschließen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.
Was wird gefördert?
Das BMEL-Exportförderprogramm unterstützt vielfältige Maßnahmen zur Sicherung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte im Ausland für die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft. Dazu gehören sowohl vorbereitende Aktivitäten im Inland als auch direkte Markterschließungsmaßnahmen im Ausland, sowie begleitende Initiativen. Die Förderungen zielen darauf ab, die Exportkompetenz zu steigern und die Marktpräsenz zu verbessern.
Art und Umfang der Förderung
Das BMEL-Exportförderprogramm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Teilfinanzierung förderfähiger Maßnahmen. Die Förderung ist auf maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben begrenzt, wobei Mindestausgaben von 10.000 Euro erforderlich sind.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung im Rahmen des BMEL-Exportförderprogramms unterliegt spezifischen Bedingungen und rechtlichen Vorgaben, die sowohl die Antragsstellung als auch die Durchführung der Projekte betreffen. Besondere Beachtung gilt dabei den beihilferechtlichen Regelungen und der Notwendigkeit eines erheblichen Bundesinteresses am Projekt.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das BMEL-Exportförderprogramm erfolgt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die als Projektträger fungiert. Eine vorherige Beratung durch die BLE wird empfohlen, um die Antragsunterlagen optimal vorzubereiten.
Rechtsgrundlage
Das BMEL-Exportförderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Diese Richtlinie definiert die wesentlichen Ziele, Zielgruppen und Inhalte der Förderung und bildet die verbindliche Grundlage für die Vergabe der Zuschüsse.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 50% der Gesamtausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung
Begünstigte:
Agrar- und Ernährungswirtschaft
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Markteinführung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Verwaltet von:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Zusätzliche Partner:
Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland