BMEL-Exportförderprogramm

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das BMEL-Exportförderprogramm unterstützt Unternehmen, Verbände und Vereinigungen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft dabei, ihre Exporttätigkeiten zu verstärken und auszubauen. Durch Zuschüsse für vielfältige Maßnahmen im In- und Ausland hilft das Programm, bestehende Absatzmärkte zu sichern und neue zu erschließen, um so Wertschöpfung und Wohlstand in Deutschland zu steigern.

Wer wird gefördert?

Das BMEL-Exportförderprogramm richtet sich an überregionale nichtstaatliche Organisationen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft, die ihre Exporttätigkeiten weltweit ausbauen oder absichern möchten. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf Auslandsmärkten zu verbessern und neue Absatzpotenziale zu erschließen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das BMEL-Exportförderprogramm unterstützt vielfältige Maßnahmen zur Sicherung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte im Ausland für die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft. Dazu gehören sowohl vorbereitende Aktivitäten im Inland als auch direkte Markterschließungsmaßnahmen im Ausland, sowie begleitende Initiativen. Die Förderungen zielen darauf ab, die Exportkompetenz zu steigern und die Marktpräsenz zu verbessern.

Art und Umfang der Förderung

Das BMEL-Exportförderprogramm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Teilfinanzierung förderfähiger Maßnahmen. Die Förderung ist auf maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben begrenzt, wobei Mindestausgaben von 10.000 Euro erforderlich sind.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung im Rahmen des BMEL-Exportförderprogramms unterliegt spezifischen Bedingungen und rechtlichen Vorgaben, die sowohl die Antragsstellung als auch die Durchführung der Projekte betreffen. Besondere Beachtung gilt dabei den beihilferechtlichen Regelungen und der Notwendigkeit eines erheblichen Bundesinteresses am Projekt.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das BMEL-Exportförderprogramm erfolgt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die als Projektträger fungiert. Eine vorherige Beratung durch die BLE wird empfohlen, um die Antragsunterlagen optimal vorzubereiten.

Rechtsgrundlage

Das BMEL-Exportförderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Diese Richtlinie definiert die wesentlichen Ziele, Zielgruppen und Inhalte der Förderung und bildet die verbindliche Grundlage für die Vergabe der Zuschüsse.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 50% der Gesamtausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung

Begünstigte

Begünstigte:

Agrar- und Ernährungswirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Verwaltet von:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Zusätzliche Partner:

Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland

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