Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) fördert die internationale Forschung und den Wissensaustausch für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Es werden Zuschüsse für bi- und multilaterale forstliche Forschungsvorhaben sowie für Fachveranstaltungen und Gruppenschulungen im Forstbereich vergeben. Ziel ist es, Lösungsansätze weltweit zu erforschen und den Wissensaustausch zu intensivieren.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Bereich Forstwissenschaft und Waldbewirtschaftung. Es zielt darauf ab, weltweit Lösungsansätze für eine nachhaltigere Waldbewirtschaftung zu erforschen und den internationalen Wissensaustausch im Forstbereich zu fördern. Die Förderung steht Institutionen und Unternehmen in Deutschland offen, die sich in internationale Kooperationen einbringen.

Geografische Abdeckung

Die geografische Abdeckung des Programms ist international, mit einem Fokus auf weltweite Projekte und Kooperationen, während der Hauptsitz der Antragsteller in Deutschland sein muss.

Ziel und Zweck der Förderung

Das Programm hat das übergeordnete Ziel, die nachhaltige Waldbewirtschaftung weltweit zu fördern und den internationalen Wissensaustausch im Forstbereich zu intensivieren. Dies erfolgt durch Forschungszusammenarbeit und den gezielten Transfer von Fachwissen.

Was wird gefördert

Dieses Förderprogramm unterstützt vielfältige Projekte und Aktivitäten, die sich auf internationale Forstforschung und den Wissensaustausch im Bereich nachhaltiger Waldbewirtschaftung konzentrieren. Es deckt ein breites Spektrum an thematischen Bereichen ab und fördert Projekte von der Grundlagenforschung bis zur Kapazitätsentwicklung.

Förderfähige und ausgeschlossene Kosten

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt einen Großteil der förderfähigen Kosten ab, wobei die Höhe der Unterstützung von der Art des Vorhabens abhängt. Es gibt spezifische Regelungen für Reise- und Aufenthaltskosten sowie eine Obergrenze für Unternehmen.

Zielstadium

Das Programm unterstützt Projekte in verschiedenen Entwicklungsstadien, von der Grundlagenforschung über die Durchführung von Schulungen bis hin zum Wissensaustausch.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung wird ausschließlich als Zuschuss gewährt. Die Förderhöhe variiert je nach Vorhaben, kann aber bis zu 100 % der förderfähigen Kosten erreichen, mit einer Obergrenze von 500.000 EUR für Unternehmen in Forschungsprojekten. Spezifische Sätze gelten für Reisekosten und Tagespauschalen bei Schulungen.

Förderbetrag und Förderquote

Die Förderquote kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Für Unternehmen in bi- und multilateralen forstlichen Forschungsprojekten ist die maximale Förderung auf 500.000 EUR begrenzt. Für bestimmte Aktivitäten wie Gruppenschulungen und Fachinformationsreisen werden spezifische Tage- und Übernachtungsgelder sowie Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz oder als Pauschalen gewährt (z.B. bis zu 70,00 EUR pro Tag pro gefördertem Teilnehmenden bei Schulungen, oder 10,00 EUR Tagegeld und bis zu 10,00 EUR für Catering pro lokalem Teilnehmenden bei Auslandsschulungen).

Projektdauer

Die Dauer der einzelnen Maßnahmen ist in der Richtlinie teilweise begrenzt, insbesondere für Gruppenschulungen und Fachinformationsreisen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und Durchführung von Projekten im Rahmen der Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustauschs für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung gelten spezifische Kriterien. Antragstellende müssen eine Einrichtung in Deutschland besitzen, ein erhebliches Bundesinteresse an ihrem Vorhaben nachweisen und sicherstellen, dass keine anderen öffentlichen Mittel verfügbar sind. Des Weiteren sind Qualifikationen nachzuweisen und Kooperationen mit internationalen Partnern sowie ein Forschungsdatenmanagement verpflichtend.

Konsortiumsbedingungen

Die Kooperation mit internationalen Partnern ist ein zentraler Bestandteil des Programms, insbesondere in der forstlichen Forschungszusammenarbeit und beim Wissensaustausch im Ausland.

Weitere Bestimmungen

Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind Antragstellende verpflichtet, ein umfassendes Forschungsdatenmanagement zu implementieren, um die gewonnenen Daten zu archivieren, zu dokumentieren und für die Weitergabe vorzubereiten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Förderbereich: Für forstliche Forschungszusammenarbeit gibt es eine jährliche Frist für Projektskizzen, während Anträge für Wissensweitergabe und -austausch ganzjährig eingereicht werden können. Die Einreichung erfolgt elektronisch.

Auswahlkanäle (Auswahlprozess)

Die Auswahl erfolgt auf Basis der eingereichten Projektskizzen und Anträge. Es gibt keine detaillierten Informationen über den genauen Bewertungsprozess, jedoch impliziert die Unterscheidung zwischen Skizzen und Anträgen einen mehrstufigen Prozess.

Rechtsgrundlage

Die Fördermaßnahme basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die regelmäßig angepasst wird. Diese Richtlinie legt die formalen und inhaltlichen Rahmenbedingungen für die Förderung fest.

Wichtige geltende Vorschriften und Richtlinien

Das Programm unterliegt neben der Hauptrichtlinie auch deren Änderungen, welche die aktuellen Bestimmungen und Anpassungen der Förderbedingungen widerspiegeln.

Verfügbarkeit offizieller Texte

Die vollständigen Texte der Richtlinien und deren Änderungen sind öffentlich zugänglich und können über die angegebenen Weblinks im Bundesanzeiger eingesehen werden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.08.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Weltweit (Deutschland, Drittstaaten)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Planung, Kapazitätsaufbau, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Verwaltet von:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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