Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung
Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) fördert die internationale Forschung und den Wissensaustausch für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Es werden Zuschüsse für bi- und multilaterale forstliche Forschungsvorhaben sowie für Fachveranstaltungen und Gruppenschulungen im Forstbereich vergeben. Ziel ist es, Lösungsansätze weltweit zu erforschen und den Wissensaustausch zu intensivieren.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Bereich Forstwissenschaft und Waldbewirtschaftung. Es zielt darauf ab, weltweit Lösungsansätze für eine nachhaltigere Waldbewirtschaftung zu erforschen und den internationalen Wissensaustausch im Forstbereich zu fördern. Die Förderung steht Institutionen und Unternehmen in Deutschland offen, die sich in internationale Kooperationen einbringen.
Geografische Abdeckung
Die geografische Abdeckung des Programms ist international, mit einem Fokus auf weltweite Projekte und Kooperationen, während der Hauptsitz der Antragsteller in Deutschland sein muss.
Ziel und Zweck der Förderung
Das Programm hat das übergeordnete Ziel, die nachhaltige Waldbewirtschaftung weltweit zu fördern und den internationalen Wissensaustausch im Forstbereich zu intensivieren. Dies erfolgt durch Forschungszusammenarbeit und den gezielten Transfer von Fachwissen.
Was wird gefördert
Dieses Förderprogramm unterstützt vielfältige Projekte und Aktivitäten, die sich auf internationale Forstforschung und den Wissensaustausch im Bereich nachhaltiger Waldbewirtschaftung konzentrieren. Es deckt ein breites Spektrum an thematischen Bereichen ab und fördert Projekte von der Grundlagenforschung bis zur Kapazitätsentwicklung.
Förderfähige und ausgeschlossene Kosten
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt einen Großteil der förderfähigen Kosten ab, wobei die Höhe der Unterstützung von der Art des Vorhabens abhängt. Es gibt spezifische Regelungen für Reise- und Aufenthaltskosten sowie eine Obergrenze für Unternehmen.
Zielstadium
Das Programm unterstützt Projekte in verschiedenen Entwicklungsstadien, von der Grundlagenforschung über die Durchführung von Schulungen bis hin zum Wissensaustausch.
Art und Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung wird ausschließlich als Zuschuss gewährt. Die Förderhöhe variiert je nach Vorhaben, kann aber bis zu 100 % der förderfähigen Kosten erreichen, mit einer Obergrenze von 500.000 EUR für Unternehmen in Forschungsprojekten. Spezifische Sätze gelten für Reisekosten und Tagespauschalen bei Schulungen.
Förderbetrag und Förderquote
Die Förderquote kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Für Unternehmen in bi- und multilateralen forstlichen Forschungsprojekten ist die maximale Förderung auf 500.000 EUR begrenzt. Für bestimmte Aktivitäten wie Gruppenschulungen und Fachinformationsreisen werden spezifische Tage- und Übernachtungsgelder sowie Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz oder als Pauschalen gewährt (z.B. bis zu 70,00 EUR pro Tag pro gefördertem Teilnehmenden bei Schulungen, oder 10,00 EUR Tagegeld und bis zu 10,00 EUR für Catering pro lokalem Teilnehmenden bei Auslandsschulungen).
Projektdauer
Die Dauer der einzelnen Maßnahmen ist in der Richtlinie teilweise begrenzt, insbesondere für Gruppenschulungen und Fachinformationsreisen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragstellung und Durchführung von Projekten im Rahmen der Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustauschs für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung gelten spezifische Kriterien. Antragstellende müssen eine Einrichtung in Deutschland besitzen, ein erhebliches Bundesinteresse an ihrem Vorhaben nachweisen und sicherstellen, dass keine anderen öffentlichen Mittel verfügbar sind. Des Weiteren sind Qualifikationen nachzuweisen und Kooperationen mit internationalen Partnern sowie ein Forschungsdatenmanagement verpflichtend.
Konsortiumsbedingungen
Die Kooperation mit internationalen Partnern ist ein zentraler Bestandteil des Programms, insbesondere in der forstlichen Forschungszusammenarbeit und beim Wissensaustausch im Ausland.
Weitere Bestimmungen
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind Antragstellende verpflichtet, ein umfassendes Forschungsdatenmanagement zu implementieren, um die gewonnenen Daten zu archivieren, zu dokumentieren und für die Weitergabe vorzubereiten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Förderbereich: Für forstliche Forschungszusammenarbeit gibt es eine jährliche Frist für Projektskizzen, während Anträge für Wissensweitergabe und -austausch ganzjährig eingereicht werden können. Die Einreichung erfolgt elektronisch.
Auswahlkanäle (Auswahlprozess)
Die Auswahl erfolgt auf Basis der eingereichten Projektskizzen und Anträge. Es gibt keine detaillierten Informationen über den genauen Bewertungsprozess, jedoch impliziert die Unterscheidung zwischen Skizzen und Anträgen einen mehrstufigen Prozess.
Rechtsgrundlage
Die Fördermaßnahme basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die regelmäßig angepasst wird. Diese Richtlinie legt die formalen und inhaltlichen Rahmenbedingungen für die Förderung fest.
Wichtige geltende Vorschriften und Richtlinien
Das Programm unterliegt neben der Hauptrichtlinie auch deren Änderungen, welche die aktuellen Bestimmungen und Anpassungen der Förderbedingungen widerspiegeln.
Verfügbarkeit offizieller Texte
Die vollständigen Texte der Richtlinien und deren Änderungen sind öffentlich zugänglich und können über die angegebenen Weblinks im Bundesanzeiger eingesehen werden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000 €
Einsendeschluss:
01.08.2025
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Weltweit (Deutschland, Drittstaaten)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Planung, Kapazitätsaufbau, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Verwaltet von:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)