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Forstwirtschaftliche Vorhaben (EU-MLUK-Forst-RL)
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Mit der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg können Sie Zuschüsse für forstwirtschaftliche Vorhaben erhalten. Das Programm zielt darauf ab, die Kulturlandschaft und Wälder zu erhalten, die biologische Vielfalt zu fördern und die nachhaltige Bewirtschaftung bewaldeter Flächen in Brandenburg und Berlin zu unterstützen. Es deckt Maßnahmen wie Waldumbau, forstwirtschaftliche Beratungsdienste und Waldbrandvorbeugung ab.

Wer wird gefördert?

Dieses Programm unterstützt natürliche und juristische Personen, einschließlich forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, die forstwirtschaftliche Flächen in Brandenburg und Berlin besitzen. Zusätzlich sind Anbieter von Beratungsleistungen, die beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gelistet sind, antragsberechtigt. Die Förderung zielt darauf ab, nachhaltige Waldwirtschaft, die biologische Vielfalt sowie den Schutz und die Erhaltung der Kulturlandschaft zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert eine Reihe von Maßnahmen zur nachhaltigen Forstwirtschaft. Dazu gehören die Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft durch Waldumbau und Waldpflege, die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten für Waldbesitzer sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldschäden und zur Verbesserung des Waldbrandschutzes. Bestimmte Maßnahmen, wie der Schutz vor Wild durch Zäune für Waldbesitzer mit Eigenjagdbezirk oder die Wiederaufforstung derselben Arten zur Beibehaltung der Bestandsstruktur, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen, die entweder auf Festbeträgen basieren oder als Anteilfinanzierung gewährt werden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art und dem Umfang der Maßnahme, wobei jährliche Kappungsgrenzen pro Zuwendungsempfänger festgelegt sind. Für jede Maßnahme gibt es spezifische Höchstbeträge pro Einheit oder Vorhaben.

Bedingungen und Anforderungen

Für eine erfolgreiche Förderung müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen und Anforderungen erfüllen, die von Eigentumsverhältnissen und Standortvoraussetzungen bis hin zur Einhaltung von EU-Beihilferegeln und Umweltstandards reichen. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass Projekte nicht vor der Antragstellung begonnen werden. Zudem müssen bestimmte Planungswerke wie Waldbewirtschaftungspläne vorgelegt werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die schriftliche Einreichung vollständiger und formgebundener Anträge bis zum 15. Februar des jeweiligen Haushaltsjahres. Große Unternehmen müssen zudem eine kontrafaktische Fallkonstellation darlegen. Die Projektauswahl erfolgt kompetitiv nach festgelegten Kriterien und einem Punktesystem durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg. Auszahlungsanträge sind bis spätestens 31. Oktober zu stellen.

Rechtsgrundlage

Die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben in Brandenburg und Berlin basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Diese Richtlinie ist tief in europäische und nationale Gesetzeswerke eingebettet, insbesondere in Verordnungen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Sie stellt die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung der Kulturlandschaft und nachhaltigen Waldbewirtschaftung dar.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

200.000,00 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Land Brandenburg, Land Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Forstwirtschaft

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Verwaltet von: Landesbetrieb Forst Brandenburg

Website: Landesbetrieb Forst Brandenburg