Nachhaltige Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Dieses Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Es zielt darauf ab, die soziale, wirtschaftliche und ökologische Leistung des Waldbesitzes zu verbessern und einen Beitrag zu Klimaschutz und Biodiversität zu leisten. Der Zuschussanteil variiert je nach Waldgröße und Zertifizierungsgrad.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die eigenständige und nachhaltige Bewirtschaftung von Waldflächen zu unterstützen und die soziale, wirtschaftliche sowie ökologische Leistung des Waldbesitzes zu verbessern. Das Programm zielt darauf ab, Waldbesitzende bei der Überwindung struktureller Nachteile zu unterstützen und ihre Position in der Wertschöpfungskette zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung unter Anwendung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und Berücksichtigung langfristiger Klimaveränderungen. Die förderfähigen Maßnahmen umfassen verschiedene forstwirtschaftliche Tätigkeiten, während Leistungen wie Holzvermarktung und allgemeine Verwaltungsaufgaben ausgeschlossen sind. Die Finanzierung kann sowohl für eigenes als auch für beauftragtes Personal erfolgen.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm gewährt Zuschüsse für Betreuungsdienstleistungen. Die genaue Höhe der Zuwendung, die zwischen 30 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt, hängt von der Größe und dem Zertifizierungsgrad des Waldbesitzes der Mitgliedsflächen ab. Eine Bagatellgrenze von 2.000 Euro muss erreicht werden.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die Anerkennung durch die Forstbehörde, das Vorhandensein eines aktuellen Forsteinrichtungswerks und der Einsatz von fachkundigem Personal. Es gelten zudem spezifische Regelungen bezüglich Interessenskonflikten, Beschaffung und staatlichen Beihilfen.

Antragsverfahren

Der Antrag ist schriftlich beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen einzureichen, begleitet von spezifischen Unterlagen wie einer Mitgliederliste und einer De-minimis-Erklärung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, und die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen nach Nachweis der Verwendung.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm "Nachhaltige Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen" ist auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen begründet. Diese Richtlinie wird durch verschiedene Landes- und Bundesgesetze sowie EU-Verordnungen untermauert, die den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Zuwendungen festlegen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

80 Prozent

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

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