Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau: Teil A – Landwirtschaftliche Erzeugung, Wissenstransfer Offen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Durch Zuschüsse für Energieberatungen, Investitionen, Wissenstransfer und Forschung & Entwicklung unterstützt das Programm landwirtschaftliche Betriebe dabei, ihre Energiebilanz zu optimieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) richtet sich an Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion und des Gartenbaus in Deutschland. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz und die Reduzierung von CO2-Emissionen, um die nationalen Klimaschutzziele zu unterstützen. Geförd werden unter anderem KMU, aber auch Anbieter von Wissenstransfer und Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf die Steigerung der Energieeffizienz und die Reduzierung von CO2-Emissionen abzielen. Dies umfasst Energieberatungen, Investitionen in energieeffiziente Technologien, Wissenstransfer sowie Forschung und Entwicklung. Es gibt klare Kriterien für förderfähige Kosten und Projektphasen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen den Programmzielen entsprechen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, wobei die Höhe der Förderung von der Art der Maßnahme und den zuwendungsfähigen Ausgaben abhängt. Es gibt spezifische Förderquoten und Höchstgrenzen für einzelne Maßnahmenbereiche, die je nach Unternehmensgröße und Art der Maßnahme variieren.
Bedingungen und Anforderungen
Die Teilnahme am Förderprogramm ist an spezifische Bedingungen und Anforderungen geknüpft, die von der Antragsstellung bis zur Projektdurchführung reichen. Diese betreffen unter anderem die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen, den Umgang mit De-minimis-Beihilfen und die Zweckbindung geförderter Investitionen, um die effiziente und zweckmäßige Verwendung der Fördermittel sicherzustellen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Förderprogramm ist klar strukturiert und erfordert die Einreichung formgebundener Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Es gibt spezifische Regeln für den Vorhabenbeginn und die Auszahlung der bewilligten Mittel, die eine fristgerechte und vollständige Dokumentation der Maßnahmen voraussetzen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau des BMEL, die durch verschiedene europäische und nationale Gesetze und Verordnungen legitimiert wird. Diese rechtlichen Grundlagen stellen sicher, dass die Förderung im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und den EU-Beihilfevorschriften erfolgt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 2.000.000 € pro Vorhaben und Antragsteller für Forschung & Entwicklung.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Landwirtschaft, Gartenbau
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Verwaltet von: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Zusätzliche Partner: Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e.V. (für Betriebsvergleich von Gartenbaubetrieben)
Website: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)