Nutzung und Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie
Das Förderprogramm des BMWK unterstützt Unternehmen und Forschungseinrichtungen dabei, im Labormaßstab entwickelte bioökonomische Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis zu überführen. Es fördert den Bau und die Nutzung von Demonstrationsanlagen sowie die Integration in industrielle Wertschöpfungsnetze, um Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu stärken.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) richtet sich an ein breites Spektrum von Antragstellenden, darunter Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), größere Unternehmen sowie Managementeinrichtungen. Auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind antragsberechtigt, sofern sie Teil eines Konsortiums mit Industriebeteiligung sind. Das Programm zielt darauf ab, die industrielle Bioökonomie in Deutschland zu stärken und Innovationen voranzutreiben, die zu einer nachhaltigen und klimaschonenden Wirtschaft beitragen, indem sie den Transfer von biobasierten Technologien in die industrielle Praxis demonstrieren.
Was wird gefördert
Die Förderung konzentriert sich auf innovative biobasierte Produkte und Verfahren, die den Transfer in die industrielle Praxis demonstrieren. Dies umfasst die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen sowie die Integration in industrielle Wertschöpfungsnetze. Es werden verschiedene Projektphasen von der experimentellen Entwicklung bis zur Marktreife unterstützt, mit einem starken Fokus auf Nachhaltigkeitskriterien und Treibhausgasminderung. Das Programm ist branchenübergreifend angelegt und legt Wert auf die qualitative Verbesserung von Produkten und Prozessen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist auf maximal 2,2 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben begrenzt. Die Förderquoten variieren je nach Baustein, Unternehmensgröße und Art der förderfähigen Kosten. Besondere Regelungen gelten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die einen Bonus erhalten können, sowie im Rahmen der De-Minimis-Verordnung, die eine Obergrenze von 300.000 Euro pro Unternehmen über drei Steuerjahre festlegt. Die Projektlaufzeiten sind je nach Baustein unterschiedlich.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Bedingungen gebunden, die von der Art des Projekts und dem gewählten Baustein abhängen. Dazu gehören Nachweise des Technologiereifegrades (TRL), die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben wie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der De-Minimis-Regeln sowie die Notwendigkeit einer Betriebsstätte in Deutschland. Bei Verbundprojekten sind Kooperationsvereinbarungen erforderlich, und es gibt spezielle Bestimmungen zur Mittelverwendung und Transparenz.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung der industriellen Bioökonomie ist zweistufig angelegt. Zunächst ist eine Projektskizze elektronisch einzureichen. Bei positiver Bewertung der Skizze folgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags, der ebenfalls elektronisch übermittelt werden muss. Die Bewertung der Skizzen erfolgt entweder direkt durch das BMWK oder, insbesondere für Baustein B, durch ein beratendes Gremium. Die endgültige Förderentscheidung liegt beim BMWK.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Es unterliegt den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Bestimmungen des Bundes sowie spezifischen EU-Beihilferegelungen, die die Gewährung der Zuschüsse regeln. Die Transparenz und Rechtmäßigkeit der Förderung sind durch umfassende gesetzliche Vorgaben und Prüfrechte gesichert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
2.200.000 €
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Piloterprobung, Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von:
VDI Technologiezentrum GmbH
Website: