Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe
Das Land Brandenburg bietet Bürgschaften für gewerbliche Betriebe, Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe. Diese Bürgschaften sichern Kredite für Investitionen und Betriebsmittel ab, wenn nicht ausreichend andere Sicherheiten zur Verfügung stehen. Das Programm fördert die wirtschaftliche Entwicklung in Brandenburg und erleichtert den Zugang zu notwendiger Liquidität.
Wer wird gefördert?
Das Land Brandenburg unterstützt gewerbliche Betriebe, Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe mit Betriebsstätte in Brandenburg. Die Förderung ist auf volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben ausgerichtet und zielt darauf ab, die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln durch Bürgschaften zu sichern.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt die Absicherung von Krediten für Investitionen und Betriebsmittel. Dabei werden sowohl der Zweck als auch die Art der zu finanzierenden Ausgaben genau definiert. Die Förderung ist auf die Unterstützung von Projekten in bestimmten Entwicklungsphasen ausgerichtet.
Art und Umfang der Förderung
Die Landesbürgschaft wird als Ausfallbürgschaft bereitgestellt, um Kredite abzusichern. Der maximale Bürgschaftsanteil beträgt in der Regel 80 Prozent des Kredites, wobei spezifische Laufzeiten für verschiedene Kreditarten gelten.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Gewährung einer Landesbürgschaft gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Antragsstellung, der Absicherung der Kredite und der Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben der Europäischen Union. Es müssen angemessene Sicherheiten gestellt und Berichtspflichten erfüllt werden.
Antragsverfahren
Der Antrag auf eine Landesbürgschaft wird über die kreditgebende Stelle bei der Beauftragten des Landes eingereicht. Das Verfahren umfasst eine Risikoprüfung, Begutachtung durch verschiedene Ministerien und eine abschließende Entscheidung durch den Landesbürgschaftsausschuss und das Ministerium der Finanzen und für Europa.
Rechtsgrundlage
Die Bürgschaften des Landes Brandenburg basieren auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums der Finanzen und für Europa. Diese Richtlinie legt die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen sowie die Verfahren für die Vergabe und Verwaltung der Bürgschaften fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Maximal 80% des Kredites
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Betriebe, sonstige Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium der Finanzen und für Europa
Verwaltet von:
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zusätzliche Partner:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Kreditwirtschaft, örtliche Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern