Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Das Land Brandenburg bietet Bürgschaften für gewerbliche Betriebe, Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe. Diese Bürgschaften sichern Kredite für Investitionen und Betriebsmittel ab, wenn nicht ausreichend andere Sicherheiten zur Verfügung stehen. Das Programm fördert die wirtschaftliche Entwicklung in Brandenburg und erleichtert den Zugang zu notwendiger Liquidität.

Wer wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt gewerbliche Betriebe, Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe mit Betriebsstätte in Brandenburg. Die Förderung ist auf volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben ausgerichtet und zielt darauf ab, die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln durch Bürgschaften zu sichern.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt die Absicherung von Krediten für Investitionen und Betriebsmittel. Dabei werden sowohl der Zweck als auch die Art der zu finanzierenden Ausgaben genau definiert. Die Förderung ist auf die Unterstützung von Projekten in bestimmten Entwicklungsphasen ausgerichtet.

Art und Umfang der Förderung

Die Landesbürgschaft wird als Ausfallbürgschaft bereitgestellt, um Kredite abzusichern. Der maximale Bürgschaftsanteil beträgt in der Regel 80 Prozent des Kredites, wobei spezifische Laufzeiten für verschiedene Kreditarten gelten.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Gewährung einer Landesbürgschaft gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Antragsstellung, der Absicherung der Kredite und der Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben der Europäischen Union. Es müssen angemessene Sicherheiten gestellt und Berichtspflichten erfüllt werden.

Antragsverfahren

Der Antrag auf eine Landesbürgschaft wird über die kreditgebende Stelle bei der Beauftragten des Landes eingereicht. Das Verfahren umfasst eine Risikoprüfung, Begutachtung durch verschiedene Ministerien und eine abschließende Entscheidung durch den Landesbürgschaftsausschuss und das Ministerium der Finanzen und für Europa.

Rechtsgrundlage

Die Bürgschaften des Landes Brandenburg basieren auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums der Finanzen und für Europa. Diese Richtlinie legt die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen sowie die Verfahren für die Vergabe und Verwaltung der Bürgschaften fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Maximal 80% des Kredites

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Brandenburg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Betriebe, sonstige Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium der Finanzen und für Europa

Verwaltet von:

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Zusätzliche Partner:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Kreditwirtschaft, örtliche Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern

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