Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand Offen
Das Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand in Brandenburg unterstützt Unternehmen und Existenzgründer bei der Finanzierung betriebswirtschaftlich sinnvoller Investitionen. Es schließt die Lücke bei fehlenden oder unzureichenden Kreditsicherheiten, indem es Bürgschaften von bis zu 75 Prozent eines Kreditbetrages von maximal 2 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank und ist auf Projekte in Brandenburg beschränkt.
Wer wird gefördert?
Das Landesbürgschaftsprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer in Brandenburg, die für betriebswirtschaftlich sinnvolle Projekte zusätzliche Sicherheiten für Kredite benötigen. Ziel ist es, Investitionen zu ermöglichen, wenn keine ausreichenden Kreditsicherheiten vorhanden sind.
Was wird gefördert?
Das Landesbürgschaftsprogramm unterstützt betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen von Unternehmen und Existenzgründern. Es gibt jedoch klare Ausschlüsse, insbesondere für Sanierungen oder die Ablösung bereits unverbürgter Kredite.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft, die bis zu 75 Prozent des Kreditbetrages abdecken kann. Der maximal verbürgte Kreditbetrag ist auf 2 Millionen Euro begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Landesbürgschaft gelten spezifische Bedingungen für Antragsteller und die beteiligte Hausbank, darunter Kreditwürdigkeit, Standort in Brandenburg und der Ausschluss von Sanierungsfinanzierungen. Zudem sind Informations- und Prüfpflichten sowie Regelungen zu Sicherheiten und staatlichen Beihilfen zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Landesbürgschaft erfolgt über die Hausbank des Antragstellers, die den Antrag an die Bürgschaftsbank Brandenburg weiterleitet und entscheidende Vorprüfungen vornimmt. Die Bürgschaft wird erst nach Erfüllung aller Bedingungen wirksam.
Rechtsgrundlage
Die Landesbürgschaft für den Mittelstand basiert auf den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB) der deutschen Bürgschaftsbanken. Diese Richtlinie legt die fundamentalen Regeln für die Gewährung und Abwicklung von Bürgschaften zur Mittelstandsförderung fest und wird durch weitere einschlägige Gesetze und Bestimmungen ergänzt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
2.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg (Germany)
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Markteinführung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Land Brandenburg, Bundesrepublik Deutschland
Verwaltet von: Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Zusätzliche Partner: Hausbank
Website: Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH