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Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand
Offen

Garantie
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand in Brandenburg unterstützt Unternehmen und Existenzgründer bei der Finanzierung betriebswirtschaftlich sinnvoller Investitionen. Es schließt die Lücke bei fehlenden oder unzureichenden Kreditsicherheiten, indem es Bürgschaften von bis zu 75 Prozent eines Kreditbetrages von maximal 2 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank und ist auf Projekte in Brandenburg beschränkt.

Wer wird gefördert?

Das Landesbürgschaftsprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer in Brandenburg, die für betriebswirtschaftlich sinnvolle Projekte zusätzliche Sicherheiten für Kredite benötigen. Ziel ist es, Investitionen zu ermöglichen, wenn keine ausreichenden Kreditsicherheiten vorhanden sind.

Was wird gefördert?

Das Landesbürgschaftsprogramm unterstützt betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen von Unternehmen und Existenzgründern. Es gibt jedoch klare Ausschlüsse, insbesondere für Sanierungen oder die Ablösung bereits unverbürgter Kredite.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft, die bis zu 75 Prozent des Kreditbetrages abdecken kann. Der maximal verbürgte Kreditbetrag ist auf 2 Millionen Euro begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Landesbürgschaft gelten spezifische Bedingungen für Antragsteller und die beteiligte Hausbank, darunter Kreditwürdigkeit, Standort in Brandenburg und der Ausschluss von Sanierungsfinanzierungen. Zudem sind Informations- und Prüfpflichten sowie Regelungen zu Sicherheiten und staatlichen Beihilfen zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Landesbürgschaft erfolgt über die Hausbank des Antragstellers, die den Antrag an die Bürgschaftsbank Brandenburg weiterleitet und entscheidende Vorprüfungen vornimmt. Die Bürgschaft wird erst nach Erfüllung aller Bedingungen wirksam.

Rechtsgrundlage

Die Landesbürgschaft für den Mittelstand basiert auf den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB) der deutschen Bürgschaftsbanken. Diese Richtlinie legt die fundamentalen Regeln für die Gewährung und Abwicklung von Bürgschaften zur Mittelstandsförderung fest und wird durch weitere einschlägige Gesetze und Bestimmungen ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Brandenburg (Germany)

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Land Brandenburg, Bundesrepublik Deutschland

Verwaltet von: Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH

Zusätzliche Partner: Hausbank

Website: Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH