Bürgschaften der Bürgschaftsbank Brandenburg Offen
Die Bürgschaftsbank Brandenburg unterstützt Unternehmen und Existenzgründer im Land Brandenburg, indem sie Bürgschaften für Kredite übernimmt, wenn diesen nicht ausreichende Sicherheiten zur Verfügung stehen. Dies entlastet das Kreditrisiko und ermöglicht die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Das Programm ist darauf ausgelegt, die wirtschaftliche Entwicklung des Mittelstands und von Neugründungen gezielt zu fördern.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Unternehmen und Einzelpersonen im Land Brandenburg, die für ihre Vorhaben zusätzliche Kreditsicherheiten benötigen. Es zielt darauf ab, fehlende oder unzureichende Sicherheiten zu ersetzen oder zu ergänzen, um die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln zu ermöglichen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Mittelstandsförderung und der Unterstützung von Existenzgründungen.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Kosten
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben innerhalb der gewerblichen Wirtschaft, indem es die Finanzierung von betriebsnotwendigen Investitionen und Betriebsmitteln durch Bürgschaften absichert. Es werden dabei klare Richtlinien für förderfähige und ausgeschlossene Kosten definiert, und der Fokus liegt auf der Realisierung von Projekten in verschiedenen Entwicklungsstadien, von der Gründung bis zur Skalierung.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Bürgschaftsbank Brandenburg bietet eine Ausfallbürgschaft an, die bis zu 1,25 Millionen Euro pro Projekt betragen kann und bis zu 80 Prozent des Kredites absichert. Die Laufzeit der Bürgschaft variiert je nach Art des Vorhabens, wobei gewerbliche Bauvorhaben eine längere Absicherung erhalten.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg gelten spezifische rechtliche und operative Bedingungen. Diese umfassen Anforderungen an die Kreditwürdigkeit, die Einhaltung staatlicher Beihilferegelungen sowie Pflichten zur Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse und zur Stellung von Sicherheiten. Zudem gibt es klare Vorgaben für den Umgang mit dem verbürgten Kredit und der Kommunikation zwischen Antragsteller, Hausbank und Bürgschaftsbank.
Antragsverfahren
Der Antrag auf eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg erfolgt stets über die Hausbank des Antragstellers, die eine zentrale Rolle im gesamten Prozess spielt, von der Kreditprüfung bis zur Überwachung. Die Bürgschaftsbank prüft die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Förderzielen, während die Auszahlung der Bürgschaft an spezifische Bedingungen geknüpft ist.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage für die Bürgschaften der Bürgschaftsbank Brandenburg bilden die Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB), welche die verbindlichen Regeln für diese Finanzinstrumente festlegen. Ergänzt wird dies durch weitere relevante Gesetze und europäische Vorgaben, die den Rahmen für die Programmumsetzung bilden.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
1.250.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Planung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Verwaltet von: Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Website: Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH