Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft – Landesbürgschaftsrichtlinien Offen
Das Land Berlin bietet Ausfallbürgschaften für Berliner Unternehmen und Freiberufler an, die für Kredite zur Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswürdiger Projekte keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten vorweisen können. Dies umfasst sowohl gesunde Unternehmen für Investitionen und Betriebsmittel als auch Unternehmen in Schwierigkeiten für Rettungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen. Die Bürgschaften werden über die Hausbanken bei der Investitionsbank Berlin (IBB) beantragt.
Wer wird gefördert
Dieses Kapitel erläutert, welche Unternehmen und Personen in Berlin von den Landesbürgschaften profitieren können. Die Förderung richtet sich primär an Berliner Betriebe und Freiberufler, die Investitionen tätigen oder ihre Liquidität sichern müssen und dafür bankübliche Sicherheiten benötigen.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt gibt Aufschluss über die Arten von Vorhaben und Projekten, die durch die Berliner Landesbürgschaften unterstützt werden können. Die Förderung umfasst ein breites Spektrum von Investitionen und betrieblichen Finanzierungsbedarfen, einschließlich spezifischer Maßnahmen für Unternehmen in Schwierigkeiten.
Art und Umfang der Förderung
Hier werden die finanziellen Details der Berliner Landesbürgschaften dargelegt, einschließlich der Art der Unterstützung, der maximalen Bürgschaftsbeträge und der Förderquoten für verschiedene Unternehmensarten.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Voraussetzungen, die Antragsteller und Projekte erfüllen müssen, um eine Landesbürgschaft in Berlin zu erhalten. Es werden allgemeine Bürgschaftsvoraussetzungen, Regelungen zu Sicherheiten und beihilferechtliche Bestimmungen erläutert.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt detailliert den Prozess der Beantragung einer Landesbürgschaft in Berlin, von der Einreichung bis zur endgültigen Entscheidung. Es werden die beteiligten Akteure und die Prüfungsabläufe vorgestellt.
Rechtsgrundlage
Dieses Kapitel legt die rechtlichen Grundlagen und offiziellen Dokumente dar, die das Berliner Landesbürgschaftsprogramm legitimieren und steuern. Es identifiziert die maßgeblichen Richtlinien und Verordnungen, die seine Funktionsweise bestimmen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
20.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Berlin (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Förderbereiche:
Umsetzung, Skalierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Land Berlin
Verwaltet von: Investitionsbank Berlin (IBB)
Website: Investitionsbank Berlin