Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) – Große Richtlinie
Das Land Brandenburg bietet über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-G) Zuschüsse für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes. Ziel ist die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen, der Ausgleich von Standortnachteilen sowie die Beschleunigung der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Unternehmen können aus verschiedenen Förderoptionen wählen und ihre Projekte bis Ende 2025 realisieren.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismusgewerbes mit Betriebsstätten in Brandenburg. Ziel ist es, Investitionen zu unterstützen, die zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen beitragen, Standortnachteile ausgleichen und die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft beschleunigen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert Investitionen in Betriebsstätten, die regionaleffekte erzielen und die genannten Ziele unterstützen. Dies umfasst sowohl Produktions- und Dienstleistungsinvestitionen als auch spezielle Transformationsinvestitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Eine Vielzahl von Branchen wird dabei unterstützt, während bestimmte Kosten und Sektoren ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die GRW-G bietet Zuschüsse als Projektförderung, deren Höhe von der Unternehmensgröße und dem Fördergebiet abhängt. Zusätzliche Zuschläge sind für KMU und in bestimmten Grenzregionen möglich, insbesondere für Transformationsinvestitionen, die mit höheren Fördersätzen belohnt werden. Eine Eigenbeteiligung des Antragstellenden ist stets erforderlich.
Konditionen und Anforderungen
Für eine erfolgreiche Antragstellung und Förderung sind verschiedene rechtliche und betriebliche Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören die Erfüllung regionalwirtschaftlicher Effekte, eine erforderliche Eigenbeteiligung, die Einhaltung beschäftigungsbezogener Auflagen und spezifische Qualitätsnachweise für touristische Vorhaben. Zudem gibt es klar definierte Ausschlusskriterien.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Investitionszuschüsse muss vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden. Eine zeitgerechte und vollständige Einreichung der Unterlagen ist entscheidend für die Bearbeitung im laufenden Haushaltsjahr. Der Bewilligungsprozess beinhaltet eine Prüfung durch die ILB und kann die Einbeziehung externer Facheinrichtungen umfassen, gefolgt von einer schrittweisen Auszahlung der Fördermittel.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung basiert auf dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und wird durch die „Große Richtlinie“ des brandenburgischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie präzisiert. Sie integriert zudem europäisches Beihilfenrecht, insbesondere die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und Regionalleitlinien, um die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt zu gewährleisten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 750.000 € pro geschaffenem Dauerarbeitsplatz, bis zu 500.000 € pro gesichertem Dauerarbeitsplatz. Mindestzuwendungsfähige Ausgaben: 100.000 €. Höchstfördersatz für Transformationsinvestitionen: 45%.
Einsendeschluss:
30.09.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg (Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Uckermark, Havelland, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster sowie die kreisfreien Städte Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel, Gemeinde Falkensee, Oberhavel, Barnim, Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming, Potsdam, Potsdam-Mittelmark)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft, Tourismusgewerbe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Skalierung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Infrastruktur, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Verwaltet von:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Zusätzliche Partner:
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB), Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH (TMB), Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern des Landes