Sensibilisierung von Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen für frühzeitige Unternehmensnachfolgeregelungen (Unternehmensnachfolgerichtlinie)
Das Land Brandenburg fördert Kammern und berufsständische Vereinigungen, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Nachfolgeinteressierte für das Thema Unternehmensnachfolge sensibilisieren. Das Programm zielt darauf ab, Inhaber zur frühzeitigen Planung zu bewegen und potenzielle Nachfolger zu unterstützen, um den Übergabeprozess in der Region zu sichern.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Kammern und berufsständische Vereinigungen im Land Brandenburg, die sich der Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie Nachfolgeinteressierten widmen. Ziel ist es, die frühzeitige Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen zu unterstützen und die Region wirtschaftlich zu stärken.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Sensibilisierung für frühzeitige Unternehmensnachfolgeregelungen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie für Nachfolgeinteressierte. Dies umfasst verschiedene Aktivitäten von der direkten Ansprache über Informationsveranstaltungen bis hin zu vertiefenden Nachfolgechecks und Kontaktanbahnungen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines Zuschusses, der als Festbetrag für förderfähige Personal- und Sachausgaben gewährt wird. Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Zuwendung zur Unterstützung der Sensibilisierungsmaßnahmen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragstellung und Projektdurchführung sind umfassende Bedingungen zu erfüllen, darunter die Einreichung eines Gesamtkonzepts und die Einhaltung europäischer und landesrechtlicher Vorschriften, insbesondere bezüglich Transparenz und Kommunikation.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist online über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen und muss ein umfassendes Gesamtkonzept enthalten. Die Bewilligung erfolgt durch die ILB auf Basis des Antrags und der Anlagen.
Rechtsgrundlage der Förderung
Die Unternehmensnachfolgerichtlinie des Landes Brandenburg basiert auf der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie vom 12. April 2022 und ist eng mit den EU-Vorschriften für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) verknüpft.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Beratung & Unternehmensdienstleistungen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Sensibilisierungskampagnen, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Verwaltet von:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)