Sensibilisierung von Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen für frühzeitige Unternehmensnachfolgeregelungen (Unternehmensnachfolgerichtlinie)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Brandenburg fördert Kammern und berufsständische Vereinigungen, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Nachfolgeinteressierte für das Thema Unternehmensnachfolge sensibilisieren. Das Programm zielt darauf ab, Inhaber zur frühzeitigen Planung zu bewegen und potenzielle Nachfolger zu unterstützen, um den Übergabeprozess in der Region zu sichern.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Kammern und berufsständische Vereinigungen im Land Brandenburg, die sich der Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie Nachfolgeinteressierten widmen. Ziel ist es, die frühzeitige Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen zu unterstützen und die Region wirtschaftlich zu stärken.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Sensibilisierung für frühzeitige Unternehmensnachfolgeregelungen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie für Nachfolgeinteressierte. Dies umfasst verschiedene Aktivitäten von der direkten Ansprache über Informationsveranstaltungen bis hin zu vertiefenden Nachfolgechecks und Kontaktanbahnungen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines Zuschusses, der als Festbetrag für förderfähige Personal- und Sachausgaben gewährt wird. Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Zuwendung zur Unterstützung der Sensibilisierungsmaßnahmen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und Projektdurchführung sind umfassende Bedingungen zu erfüllen, darunter die Einreichung eines Gesamtkonzepts und die Einhaltung europäischer und landesrechtlicher Vorschriften, insbesondere bezüglich Transparenz und Kommunikation.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist online über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen und muss ein umfassendes Gesamtkonzept enthalten. Die Bewilligung erfolgt durch die ILB auf Basis des Antrags und der Anlagen.

Rechtsgrundlage der Förderung

Die Unternehmensnachfolgerichtlinie des Landes Brandenburg basiert auf der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie vom 12. April 2022 und ist eng mit den EU-Vorschriften für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) verknüpft.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Brandenburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Beratung & Unternehmensdienstleistungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sensibilisierungskampagnen, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg

Verwaltet von:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

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