Markterschließungsrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Markterschließungsrichtlinie des Landes Brandenburg unterstützt wirtschaftsnahe Institutionen dabei, Vorhaben zur internationalen Markterschließung und Akquisition von ausländischen Investoren zu realisieren. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch gezielte Markterschließungsmaßnahmen und die Vernetzung zur Erschließung neuer Absatzmärkte.

Wer wird gefördert?

Diese Förderrichtlinie richtet sich an wirtschaftsnahe Institutionen, Verbände und Branchennetzwerke mit Sitz in Brandenburg, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Das Programm zielt darauf ab, die internationale Wettbewerbsfähigkeit brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch gezielte Markterschließungsmaßnahmen und die Akquisition ausländischer Investoren zu stärken.

Was wird gefördert?

Die Markterschließungsrichtlinie fördert Maßnahmen mit infrastrukturellem Charakter im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten zur Markterschließung und Akquisition ausländischer Investoren in Brandenburg. Dies umfasst eine Reihe von Aktivitäten, von der Teilnahme an internationalen Messen bis hin zu Workshops und digitalen Veranstaltungsformaten, wobei spezifische Kostenpositionen förderfähig sind, während andere ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines einmaligen Zuschusses. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art der Maßnahme und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, mit spezifischen Höchstgrenzen für bestimmte Aktivitäten. Die Bemessung der förderfähigen Ausgaben erfolgt auf Pauschalbetragsbasis.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung der Förderung ist an diverse rechtliche und operationale Bedingungen geknüpft, darunter das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns, spezifische Anforderungen an Antragstellung und Konsortien, sowie die Einhaltung EU-weiter Grundsätze wie Transparenz, Nachhaltigkeit und Nichtdiskriminierung. Besondere Regeln gelten für die Budgetstruktur und die Zusammenarbeit mit verbundenen Unternehmen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung wird online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung des Antrags und ggf. nach Stellungnahme des zuständigen Ministeriums. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt meilensteinbasiert, und die Verwendung der Mittel muss über einen Verwendungsnachweis dokumentiert werden.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der "Markterschließungsrichtlinie 2022" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg und ist eng mit den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg sowie den Verordnungen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) verknüpft.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

195.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Brandenburg (Deutschland), Berlin (Deutschland), International

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Markteinführung, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg

Verwaltet von:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

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