Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung – ÜLU)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Bremen fördert die überbetriebliche Ausbildung im Handwerk, um eine landesweit hochwertige Ausbildungsqualität zu sichern und Ausbildungsbetriebe zu entlasten. Durch nicht rückzahlbare Zuschüsse werden Lehrgangskosten in der Grund- und Fachstufe bezuschusst, um die berufliche Qualifizierung von Lehrlingen zu unterstützen und Anreize für die Schaffung von Ausbildungsplätzen zu bieten.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Diese Förderung richtet sich an Einrichtungen, die Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung (ÜLU) im Handwerk durchführen, um die Qualifikation von Auszubildenden zu sichern und Ausbildungsbetriebe im Land Bremen zu entlasten. Die Förderung ist auf das Land Bremen beschränkt.

Was wird gefördert: Art der Projekte und Maßnahmen

Das Programm bezuschusst überbetriebliche Lehrgänge, die zur Qualifizierung von Auszubildenden im Handwerk dienen. Dies umfasst sowohl die Grund- als auch die Fachstufe der Lehrlingsunterweisung, basierend auf anerkannten Unterweisungsplänen.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Details

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Ausbildungsstufe und kann bis zu 35,00 Euro pro Teilnehmendenwoche in der Grundstufe sowie bis zu 75 Prozent der Bundesförderung in der Fachstufe betragen. Die Gesamtzuwendung aus öffentlichen Mitteln darf 2/3 der nachgewiesenen Gesamtkosten nicht überschreiten.

Konditionen und Voraussetzungen: Bewerbungs- und Programmregeln

Um förderfähig zu sein, müssen Lehrgänge als Ganztageslehrgänge in anerkannten Berufsbildungsstätten durchgeführt werden, deren Ausbilder qualifiziert sind und die auf anerkannten Unterweisungsplänen basieren. Die Ausbildungsstätte des Betriebs muss im Land Bremen liegen und die Auszubildenden in der Lehrlingsrolle eingetragen sein. Es gelten spezifische Regeln zur Teilnahme und zur Abstimmung mit dem Berufsschulunterricht.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zum Zuschuss

Der Antragsprozess wird zentral über die Handwerkskammer Bremen abgewickelt, die alle Anträge der Veranstalter zusammenfasst und jährlich bei der Senatorin für Kinder und Bildung einreicht. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen und ist an die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel gebunden.

Rechtsgrundlage: Gesetzliche Verankerung des Programms

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie der Senatorin für Kinder und Bildung zur Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk vom 24. Mai 2017. Es ist zudem in den Landeshaushaltsordnungen und weiteren Verwaltungsvorschriften verankert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 35,00 € pro Teilnehmendenwoche (Grundstufe) und bis zu 75 % der Bundesförderung (Fachstufe), maximal 2/3 der Gesamtkosten

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.11.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Bremen

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Handwerk

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Evaluierung, Kapazitätsaufbau, Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Sonstige, Politikentwicklung, Infrastruktur, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Sonstige, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Politikentwicklung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Land Bremen, Senatorin für Kinder und Bildung

Verwaltet von:

Handwerkskammer Bremen

Zusätzliche Partner:

Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik, Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

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