Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungsrichtlinie Handwerk – ÜLU-HW-RL M-V)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Bildungseinrichtungen, Kammern und Vereine, die überbetriebliche Lehrgänge für Lehrlinge in Handwerksberufen anbieten. Diese Unterstützung erfolgt durch Zuschüsse aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), um die Qualität der beruflichen Bildung im Handwerk zu sichern.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Bildungseinrichtungen, Kammern und Vereine, die Lehrgänge zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern anbieten. Ziel ist die Stärkung der beruflichen Bildung in dieser Region durch gezielte Zuschüsse.

Was wird gefördert

Das Programm fördert spezifische Lehrgänge und die damit verbundenen Kosten im Bereich der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk. Unterstützt werden sowohl die Ausbildungsinhalte als auch die notwendige Unterbringung der Auszubildenden.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, deren Höhe sich nach den zuwendungsfähigen Ausgaben richtet und von der jeweiligen Ausbildungsstufe abhängt. Zusätzlich werden Pauschalen für die Unterbringung der Auszubildenden gewährt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Gewährung und Abwicklung der Zuwendung sind spezifische rechtliche, administrative und operative Bedingungen einzuhalten. Diese umfassen sowohl die Voraussetzungen für die Auszubildenden als auch die Anforderungen an die durchführenden Bildungseinrichtungen und die Dokumentation der Förderung.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk ist in mehreren Schritten organisiert. Er beginnt bei den einzelnen Veranstaltern, führt über die zuständigen Handwerkskammern und wird schließlich zentral bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH eingereicht und bewilligt.

Rechtsgrundlage

Die Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes, die durch europäische und landesrechtliche Verordnungen sowie den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) legitimiert wird.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 50 Prozent für Lehrgangskosten in der Grundstufe; bis zu 33 Prozent für Lehrgangskosten in der Fachstufe; Pauschale für Unterbringung

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.11.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Ausbildung im Handwerk

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Verwaltet von:

GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Zusätzliche Partner:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

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