Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge
Das Land Baden-Württemberg fördert die Durchführung überbetrieblicher Berufsausbildungslehrgänge, um die betriebliche Ausbildung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu ergänzen und die Qualität der Fachkräfteausbildung zu sichern. Das Programm schließt Ausbildungslücken, die durch die begrenzten wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen vieler Betriebe entstehen können. Es bietet Zuschüsse für Lehrgänge sowie für die notwendige Unterbringung der Auszubildenden.
Wer wird gefördert
Diese Förderung richtet sich an gemeinnützige Organisationen und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft in Baden-Württemberg, die überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge durchführen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft zu steigern und die Ausbildungsbeteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Region zu verbessern. Die geförderten Lehrgänge richten sich primär an Auszubildende von KMU mit Sitz in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt die Durchführung überbetrieblicher Berufsausbildungslehrgänge in verschiedenen Wirtschaftsbereichen sowie die Kosten für notwendige Unterbringungen der Auszubildenden. Die Lehrgänge ergänzen die betriebliche Ausbildung, insbesondere für KMU, die nicht alle in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Inhalte selbst vermitteln können.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm vergibt Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung, die sich nach der Anzahl der Auszubildenden und der Lehrgangswochen bemessen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Förderbereich und ob es sich um bundesseitig geförderte Lehrgänge handelt. Zusätzlich werden Internatskosten bezuschusst und für Splitterberufe gibt es einen zusätzlichen Zuschlag.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung der überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgänge sind spezifische Bedingungen zu beachten. Dazu gehören die Ausrichtung der Lehrpläne, die maximale Teilnehmerzahl pro Lehrgang, die Herkunft der Auszubildenden aus KMU mit Sitz in Baden-Württemberg und detaillierte Regelungen zur Abrechnung. Zudem müssen Antragstellende die Ausbildungsbetriebe über die Landesförderung informieren.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung für überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge ist frühzeitig vor Lehrgangsbeginn beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg einzureichen. Dies kann vorzugsweise per E-Mail oder alternativ postalisch erfolgen. Nach der Entscheidung des Ministeriums über den Antrag kann der Antragsteller Abschlagszahlungen erhalten, bevor der abschließende Verwendungsnachweis vier Monate nach Lehrgangsdurchführung einzureichen ist.
Rechtsgrundlage
Die Förderung der überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgänge in Baden-Württemberg basiert auf spezifischen Ausführungsbestimmungen und ist in einem breiteren rechtlichen Rahmen verankert, der die Mittelstandsförderung im Land regelt. Die offiziellen Texte und Formulare sind öffentlich zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 95% des Bundeszuschusses; ansonsten bis zu 50,00 € pro Lehrgangswoche für Lehrgänge und bis zu 30,00 € pro Lehrgangswoche für Internatskosten.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Verwaltet von:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg