Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Dieses Förderprogramm des Landes Bremen bietet Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch finanzielle Unterstützung für Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Es zeichnet sich durch die gezielte Entlastung der Eigenanteile bei IVF- und ICSI-Behandlungen aus, insbesondere auch für gleichgeschlechtliche Paare. Ziel ist es, den Zugang zu medizinischen Hilfen zur Erfüllung des Kinderwunsches zu erleichtern.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Geographischer Geltungsbereich
Das Land Bremen unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch durch finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Die Förderung richtet sich an verschiedengeschlechtliche, gleichgeschlechtliche und diverse Paare, die ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben und deren Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Bremen oder Niedersachsen erfolgt. Ziel ist es, die finanzielle Belastung für diese Paare zu reduzieren, die durch die Eigenanteile der Behandlungskosten entstehen, welche nicht von Krankenkassen oder Beihilfestellen übernommen werden.
Was wird gefördert: Behandlungsmaßnahmen und Kosten
Diese Förderung konzentriert sich auf spezifische Behandlungsmaßnahmen der assistierten Reproduktion, die für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch entscheidend sind. Es werden ausschließlich In-Vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) über die ersten vier Behandlungszyklen hinweg finanziell unterstützt. Der Zuschuss dient der Deckung der Eigenanteile, die nach der Abrechnung mit der Krankenversicherung oder Beihilfestelle verbleiben.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung des Eigenanteils der Behandlungskosten. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Paarkonstellation und Behandlungszyklus, wobei sowohl ein prozentualer Anteil des Eigenanteils als auch Höchstbeträge pro Versuch festgelegt sind. Die Zuwendung wird aus Mitteln des Landes und gegebenenfalls des Bundes gewährt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte rechtliche, administrative und operationale Bedingungen erfüllt sein, die sowohl den Antragstellungsprozess als auch die Durchführung der Behandlung betreffen. Dies beinhaltet Anforderungen an den Wohnsitz, die Wahl der Reproduktionseinrichtung und den Zeitpunkt des Behandlungsbeginns.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss gemeinsam durch das Paar gestellt werden, wobei jeder Behandlungsversuch separat zu beantragen ist. Das Verfahren umfasst die elektronische Bereitstellung des Antragsformulars, die Einreichung erforderlicher Unterlagen und eine anschließende Prüfung durch die Bewilligungsbehörde. Nach vollständiger Prüfung wird ein vorläufiger Zuwendungsbescheid erlassen, der den Beginn der Behandlung erlaubt.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Bekanntmachung der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz rechtlich verankert. Diese Richtlinie regelt die Gewährung von Landesmitteln und, sofern zutreffend, auch Bundesmitteln zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.700,00 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bremen (Germany), Niedersachsen (Germany)
Sektoren:
Gesundheitswesen
Begünstigte:
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Bremen, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Verwaltet von:
Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz