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Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 12.6.2025

Das Land Hessen unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei der Finanzierung des 4. Behandlungszyklus von In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI). Diese Förderung ist sowohl für verschiedengeschlechtliche als auch für gleichgeschlechtliche Paare konzipiert, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Sie erhalten einen Zuschuss zum verbleibenden Selbstkostenanteil, um den Wunsch nach einem Kind zu verwirklichen.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm "Maßnahmen der assistierten Reproduktion" in Hessen richtet sich an Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Es unterstützt sowohl verschiedengeschlechtliche als auch gleichgeschlechtliche Paare sowie Paare mit transgeschlechtlichen Personen bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen, insbesondere für den vierten Behandlungszyklus.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen der assistierten Reproduktion, insbesondere den vierten Behandlungszyklus von In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI). Es werden ausschließlich die entstandenen Behandlungsausgaben bezuschusst.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und Anteilsfinanzierung des Selbstkostenanteils. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art des Paares und der Behandlung, mit klaren Maximalbeträgen pro Zyklus.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, darunter den Hauptwohnsitz in Hessen und die Klärung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung. Es gelten zudem bestimmte Altersgrenzen und Vorgaben bezüglich der Herkunft der verwendeten Ei- und Samenzellen.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Förderung ist schriftlich oder elektronisch beim Regierungspräsidium Gießen einzureichen, und zwar bevor mit dem vierten Behandlungszyklus begonnen wird. Nach Abschluss der Behandlung sind die entsprechenden Rechnungen und Nachweise zur Abrechnung einzureichen.

Rechtsgrundlage

Die Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion in Hessen basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Hessen, die in enger Verbindung mit haushaltsrechtlichen Bestimmungen und einer Bundesrichtlinie steht. Diese rechtlichen Grundlagen definieren die Bedingungen und den Rahmen für die Gewährung der Zuschüsse.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

3.300 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen

Begünstigte

Begünstigte:

Privatperson

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Land Hessen, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (anteilig für verschiedengeschlechtliche Paare)

Verwaltet von: Regierungspräsidium Gießen

Website: Regierungspräsidium Gießen