Assistierte Reproduktion

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Berlin unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch durch finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Das Programm entlastet bei den Kosten für In-vitro-Fertilisation (IVF) und intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) im 2. und 3. Behandlungszyklus, sofern diese nicht von den Leistungsträgern übernommen werden. Ziel ist es, Paaren den Zugang zu diesen medizinischen Behandlungen zu erleichtern.

Wer wird gefördert

Dieses Programm des Landes Berlin richtet sich an Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, die reproduktionsmedizinische Behandlungen wie IVF oder ICSI in Anspruch nehmen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, diese Paare finanziell zu entlasten, insbesondere wenn die Kosten nicht vollständig von anderen Leistungsträgern übernommen werden. Die Maßnahmen müssen in Berlin durchgeführt werden und bestimmte medizinische sowie persönliche Voraussetzungen erfüllen.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt spezifische reproduktionsmedizinische Behandlungen, die darauf abzielen, den Kinderwunsch von Paaren zu erfüllen, bei denen dies auf natürlichem Wege nicht möglich ist. Die Förderung konzentriert sich auf bestimmte Behandlungszyklen und -arten, wobei Verwaltungskosten explizit ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der einen Teil der Eigenkosten für reproduktionsmedizinische Behandlungen in Berlin deckt. Die Höhe der Zuwendung ist pro Behandlungszyklus begrenzt und richtet sich nach der Art der gewählten Methode.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, die sowohl die persönliche Situation der Antragstellenden als auch die medizinische Notwendigkeit und den Ort der Behandlung betreffen. Eine wesentliche Bedingung ist der Ausschluss einer vollen Kostenübernahme durch andere Leistungsträger.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung der assistierten Reproduktion ist vor Behandlungsbeginn beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) einzureichen. Nach einer vorläufigen Bewilligung, die den Förderhöchstbetrag ausweist, kann die Behandlung begonnen werden. Die endgültige Bewilligung und Auszahlung erfolgt nach Einreichung der Verwendungsnachweise.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm für assistierte Reproduktion in Berlin basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Berlin, die in Übereinstimmung mit der Landeshaushaltsordnung und einer Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht. Diese Regelwerke definieren den rechtlichen Rahmen und die Bedingungen für die Gewährung der Zuwendungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

800,00 € für IVF, 900,00 € für ICSI

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen

Begünstigte

Begünstigte:

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Verwaltet von:

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo)

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