Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Das Landesbürgschaftsprogramm Hessen bietet Unternehmen und Freiberuflern die Möglichkeit, Kredite ab 2 Millionen Euro zu besichern, wenn keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind. Es richtet sich an wirtschaftlich tragfähige Vorhaben in Hessen und kann auch zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten eingesetzt werden, was es zu einem flexiblen Instrument der Unternehmensfinanzierung macht.

Wer wird gefördert

Das Landesbürgschaftsprogramm Hessen unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und in Ausnahmefällen gemeinnützige Körperschaften, die ihren steuerlichen Sitz und ihre Betriebsstätte in Hessen haben. Ziel ist die Besicherung von Krediten für wirtschaftlich tragfähige Vorhaben, die im besonderen Interesse des Landes liegen.

Was wird gefördert

Das Programm besichert hauptsächlich Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie verschiedene Arten von Avalen. Es werden gezielt Vorhaben unterstützt, die der Entwicklung und Sicherung von Unternehmen dienen, einschließlich Maßnahmen zur Rettung und Umstrukturierung.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet Bürgschaften als finanzielle Unterstützung. Die Höhe der Bürgschaft variiert je nach Kreditart, wobei das Land bis zu 80% des Kreditbetrages besichern kann. Die Laufzeiten der Bürgschaften sind an den Verwendungszweck angepasst.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Landesbürgschaft gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Antragsstellung, der Zusammenarbeit mit der Hausbank und den europäischen Beihilferegeln. Transparenz, Sorgfaltspflichten und Berichtswesen sind für alle Beteiligten entscheidend.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für Landesbürgschaften erfolgt über die Hausbank und durchläuft eine detaillierte Prüfung durch die WIBank und den Bürgschaftsausschuss. Nach positiver Entscheidung wird eine Bürgschaftszusage erteilt, die den Abschluss eines Kreditvertrages innerhalb einer bestimmten Frist erfordert.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Basis des Landesbürgschaftsprogramms bildet die Richtlinie des Landes Hessen vom 13. Dezember 2022. Die Umsetzung erfolgt unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union und des deutschen Subventionsstrafrechts.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 80% des Kreditbetrages, 70% für Investitionskredite, 50% für Betriebsmittel-/Avalkredite

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Wirtschaft, Freie Berufe, Gemeinnützige Körperschaften

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Skalierung, Kommerzialisierung, Prozessoptimierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium der Finanzen

Verwaltet von:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Website:

WI Bank

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