Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Das Landesbürgschaftsprogramm Hessen bietet Unternehmen und Freiberuflern die Möglichkeit, Kredite ab 2 Millionen Euro zu besichern, wenn keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind. Es richtet sich an wirtschaftlich tragfähige Vorhaben in Hessen und kann auch zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten eingesetzt werden, was es zu einem flexiblen Instrument der Unternehmensfinanzierung macht.
Wer wird gefördert
Das Landesbürgschaftsprogramm Hessen unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und in Ausnahmefällen gemeinnützige Körperschaften, die ihren steuerlichen Sitz und ihre Betriebsstätte in Hessen haben. Ziel ist die Besicherung von Krediten für wirtschaftlich tragfähige Vorhaben, die im besonderen Interesse des Landes liegen.
Was wird gefördert
Das Programm besichert hauptsächlich Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie verschiedene Arten von Avalen. Es werden gezielt Vorhaben unterstützt, die der Entwicklung und Sicherung von Unternehmen dienen, einschließlich Maßnahmen zur Rettung und Umstrukturierung.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet Bürgschaften als finanzielle Unterstützung. Die Höhe der Bürgschaft variiert je nach Kreditart, wobei das Land bis zu 80% des Kreditbetrages besichern kann. Die Laufzeiten der Bürgschaften sind an den Verwendungszweck angepasst.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Landesbürgschaft gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Antragsstellung, der Zusammenarbeit mit der Hausbank und den europäischen Beihilferegeln. Transparenz, Sorgfaltspflichten und Berichtswesen sind für alle Beteiligten entscheidend.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für Landesbürgschaften erfolgt über die Hausbank und durchläuft eine detaillierte Prüfung durch die WIBank und den Bürgschaftsausschuss. Nach positiver Entscheidung wird eine Bürgschaftszusage erteilt, die den Abschluss eines Kreditvertrages innerhalb einer bestimmten Frist erfordert.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Basis des Landesbürgschaftsprogramms bildet die Richtlinie des Landes Hessen vom 13. Dezember 2022. Die Umsetzung erfolgt unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union und des deutschen Subventionsstrafrechts.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 80% des Kreditbetrages, 70% für Investitionskredite, 50% für Betriebsmittel-/Avalkredite
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft, Freie Berufe, Gemeinnützige Körperschaften
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Skalierung, Kommerzialisierung, Prozessoptimierung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium der Finanzen
Verwaltet von:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Website: