Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen
Die Bürgschaftsbank Hessen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie freiberuflich Tätige und Existenzgründer in Hessen durch die Übernahme von Bürgschaften. Dies erleichtert den Zugang zu Krediten, wenn nicht ausreichende Sicherheiten für Finanzierungen von Investitionen oder Betriebsmitteln vorhanden sind. Das Programm zielt darauf ab, die wirtschaftliche Entwicklung und das Wachstum des Mittelstands in der Region zu fördern.
Wer wird gefördert?
Das Programm der Bürgschaftsbank Hessen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie freiberuflich Tätige und Existenzgründer, die für ihre Vorhaben in Hessen nicht über ausreichende bankübliche Sicherheiten verfügen. Ziel ist es, diesen Zielgruppen den Zugang zu notwendigen Krediten für Investitionen und Betriebsmittel zu erleichtern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden verschiedene Arten von Finanzierungen, darunter Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, Investitionen in bauliche und maschinelle Anlagen sowie Betriebsmittelkredite. Die Bürgschaftsbank Hessen stellt sicher, dass die Bürgschaft nur für wirtschaftlich sinnvolle und vertretbare Vorhaben vergeben wird.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaften. Die maximale Bürgschaftshöhe kann bis zu 2 Millionen Euro betragen, wobei die Bürgschaftsquoten je nach Finanzierungsart variieren.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hessen müssen Antragsteller verschiedene rechtliche und finanzielle Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Stellung banküblicher Sicherheiten, die Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Auch die Hausbanken sind an umfassende Sorgfaltspflichten gebunden.
Antragsverfahren
Der Antrag auf eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hessen wird über die Hausbank eingereicht. Diese leitet die Unterlagen an die Bürgschaftsbank weiter und ist für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten sowie die Überwachung der Mittelverwendung mitverantwortlich.
Rechtsgrundlage
Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen basieren auf den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB-Kredit 2.0). Diese legen den Rahmen für die Bürgschaftsvergabe fest und berücksichtigen dabei auch europäische Beihilferegelungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
2.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Verwaltet von:
Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Zusätzliche Partner:
Hausbanken (Kreditinstitute), Bund und Land (Rückbürgen)
Website: