Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Die "Bürgschaft ohne Bank" der Bürgschaftsbank Hessen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler, die für einen Kredit keine ausreichenden Sicherheiten besitzen. Das Programm ermöglicht es, eine Ausfallbürgschaft direkt bei der Bürgschaftsbank zu beantragen, bevor die Verhandlungen mit der Hausbank beginnen. Dies vereinfacht den Zugang zu notwendigen Finanzierungen für Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Erweiterungen und Investitionen in Hessen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Abdeckung der Bürgschaft ohne Bank

Das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ in Hessen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler mit Sitz oder Investitionsort in Hessen. Es dient der Unterstützung bei der Existenzgründung, tätigen Beteiligungen, Betriebsübernahmen, Erweiterungen oder der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln, insbesondere wenn bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend sind.

Was wird gefördert: Förderfähige Vorhaben und Kosten

Das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ deckt eine breite Palette an Fremdkapitalbedarf für Unternehmen und Existenzgründer ab. Es unterstützt sowohl initiale Phasen wie Gründungen und Übernahmen als auch die Entwicklung und den Ausbau bestehender Betriebe durch Investitionen in Anlagevermögen und die Sicherstellung von Betriebsmitteln.

Art und Umfang der Förderung: Bürgschaftshöhe und Kreditbeträge

Das Programm bietet Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaften zur Deckung fehlender Kreditsicherheiten. Die Höhe der Bürgschaft variiert je nach Vorhaben und Unternehmensalter, während der maximal verbürgbare Fremdkapitalbedarf spezifische Obergrenzen für Gründer und Bestandsunternehmen vorsieht.

Bedingungen und Anforderungen: Rechtliche Vorgaben und Pflichten

Das Programm unterliegt spezifischen rechtlichen und operativen Bedingungen, die sowohl für Antragsteller als auch für die Hausbanken gelten. Diese umfassen Anforderungen an die Antragstellung, die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben sowie umfassende Informations- und Sorgfaltspflichten zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abwicklung und Überwachung der Bürgschaftsengagements.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Bürgschaft

Der Antrag auf eine Bürgschaft erfolgt direkt bei der Bürgschaftsbank Hessen GmbH, die eine Erstprüfung vornimmt und die Bürgschaftserklärung vor den Verhandlungen mit der Hausbank ausstellt. Dies vereinfacht den Prozess für Antragsteller, da die Bürgschaftszusage bereits vor der finalen Kreditverhandlung mit der Hausbank vorliegt.

Rechtsgrundlagen: Fundament des Förderprogramms

Das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ basiert auf den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB-Kredit 2.0) der Deutschen Bürgschaftsbanken. Es integriert zudem die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission und relevante nationale Gesetze, die für die ordnungsgemäße Abwicklung und Überwachung der Bürgschaftsengagements unerlässlich sind.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

650.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, Freie Berufe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Skalierung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bürgschaftsbank Hessen GmbH

Verwaltet von:

Bürgschaftsbank Hessen GmbH

Zusätzliche Partner:

Bund, Land Hessen

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