Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen – Bürgschaft ohne Bank

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Die "Bürgschaft ohne Bank" der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen (NRW) bietet Unternehmen und Existenzgründern in NRW die Möglichkeit, Investitions- und Finanzierungsvorhaben direkt mit einer Bürgschaft abzusichern, bevor sie mit ihrer Hausbank verhandeln. Dieses Programm erleichtert den Zugang zu Krediten durch die Bereitstellung von Ausfallbürgschaften für Vorhaben wie Existenzgründungen, Betriebserweiterungen oder Betriebsmittel.

Wer wird gefördert?

Die "Bürgschaft ohne Bank" der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, die in Nordrhein-Westfalen ansässig sind oder dort Projekte umsetzen möchten. Das Programm zielt darauf ab, den Zugang zu Finanzierungen für unternehmerische Vorhaben zu erleichtern und somit die Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründungen, zu stärken.

Was wird gefördert?

Diese Sektion detailliert die Arten von Projekten und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms "Bürgschaft ohne Bank" förderfähig sind, beschreibt die Anwendungsbereiche, die abgedeckten Kostenarten und die typischen Entwicklungsstadien der unterstützten Initiativen.

Art und Umfang der Förderung

Diese Sektion gibt einen detaillierten Überblick über die finanzielle Unterstützung, die das Programm "Bürgschaft ohne Bank" anbietet, einschließlich der Art des Finanzinstruments, des maximalen Förderbetrags und der typischen Projektlaufzeit.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der "Bürgschaft ohne Bank" müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen und während der Laufzeit des verbürgten Kredits bestimmte Pflichten beachten. Diese Bedingungen stellen sicher, dass die Förderung zweckgemäß eingesetzt wird und die Bürgschaftsbank sowie die Hausbank über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers informiert sind.

Antragsverfahren

Diese Sektion führt potenzielle Antragsteller durch den Prozess der Beantragung des Programms "Bürgschaft ohne Bank", beschreibt die Einreichungsschritte, die erforderlichen Unterlagen und die Kanäle, über die Anträge bewertet und Entscheidungen kommuniziert werden.

Rechtsgrundlage

Diese Sektion beschreibt die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm "Bürgschaft ohne Bank" autorisieren, etablieren und regeln. Sie identifiziert die primäre Quelle seiner Legitimität und alle wesentlichen übergeordneten Vorschriften, die seinen Betrieb gestalten.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

250.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, Angehörige der Freien Berufe, Betriebe des Gartenbaus

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Skalierung, Infrastruktur, Kommerzialisierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Verwaltet von:

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Zusätzliche Partner:

Bund, Land

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