Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Garantie

Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen unterstützen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler und Existenzgründer in Niedersachsen. Sie ermöglichen den Zugang zu Krediten, indem sie fehlende Sicherheiten ersetzen oder ergänzen. Das Programm ist branchenoffen und deckt vielfältige Finanzierungsbedarfe von der Gründung bis zur Betriebserweiterung ab.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen. Ziel ist es, diesen Gruppen den Zugang zu Krediten zu erleichtern, wenn keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten vorhanden sind. Die Förderung unterstützt strategische Entwicklungen und die Entlastung des Kreditrisikos in der Region Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben, die für die Geschäftsentwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern in Niedersachsen entscheidend sind. Dazu gehören Finanzierungen für Gründungen, Unternehmensnachfolgen, Betriebserweiterungen, Betriebsmittel und Leasingverträge, wobei der Fokus auf nicht ausreichend besicherten Krediten liegt.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm bietet Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaften zur Absicherung von Bankkrediten. Die Bürgschaft kann bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages betragen und ein Maximum von 2 Millionen Euro erreichen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Ausfallbürgschaften gelten spezifische Bedingungen für Antragsteller und Hausbanken. Dazu gehören rechtliche Voraussetzungen, Pflichten zur Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse und Sorgfaltspflichten der beteiligten Parteien.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen erfolgt stets über die Hausbank des Antragstellers. Die Hausbank ist dabei für die Prüfung der Kreditwürdigkeit, die Überwachung der Mittelverwendung und die Einhaltung weiterer Pflichten verantwortlich.

Rechtsgrundlage

Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen basieren auf den "Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB) der deutschen Bürgschaftsbanken" und unterliegen den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Niedersachsen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & -festigung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Skalierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH

Verwaltet von:

Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH

Zusätzliche Partner:

Bund (Rückverbürgung), Land Niedersachsen (Rückverbürgung)

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