Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Die Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer bei geplanten Investitionen. Sie bietet Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, um fehlende Sicherheiten zu kompensieren. Dies verbessert die Verhandlungsposition bei der Hausbank und fördert die Unternehmensfinanzierung in Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Die Bürgschaft ohne Bank (BoB) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer in Brandenburg, die Investitionen planen. Sie ersetzt oder ergänzt fehlende Kreditsicherheiten und zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten bei Kreditverhandlungen mit Hausbanken zu verbessern.

Was wird gefördert?

Dieses Förderprogramm unterstützt Investitionen von KMU und Existenzgründern in Brandenburg durch Ausfallbürgschaften. Es werden Hauptforderungen und bestimmte Fremdkosten verbürgt, während Sanierungskredite und Kreditablösungen explizit ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfallbürgschaft, die bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages abdecken kann. Der maximale Kreditbetrag, für den eine Bürgschaft gewährt wird, ist auf 400.000 EUR begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Bürgschaft ohne Bank (BoB) sind bestimmte Bedingungen und Pflichten zu erfüllen. Dies umfasst die Stellung zumutbarer Sicherheiten durch den Kreditnehmer, die Einhaltung europäischer Beihilferegeln sowie detaillierte Sorgfalts- und Informationspflichten der Hausbank.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Bürgschaft ohne Bank (BoB) ist direkt bei der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH einzureichen. Die Prüfung des Vorhabens erfolgt in Zusammenarbeit mit Betriebsberatern der zuständigen Kammern, um die Förderfähigkeit und Erfolgsaussichten zu bewerten.

Rechtsgrundlage

Die Bürgschaft ohne Bank (BoB) basiert auf den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB) der deutschen Bürgschaftsbanken. Diese Bestimmungen regeln den Umfang der Ausfallbürgschaft sowie die Rechte und Pflichten aller beteiligten Parteien und stellen die Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben sicher.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

320.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Brandenburg (Deutschland)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bundesrepublik Deutschland, Land Brandenburg

Verwaltet von:

Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH

Zusätzliche Partner:

zuständigen Kammern (Betriebsberater)

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