Bürgschaften des Bundes und der Länder
Das deutsche Bürgschaftssystem von Bund und Ländern ist ein dreigliedriges Förderinstrument zur Besicherung von Krediten für gewerbliche Unternehmen. Es schließt Finanzierungslücken, wenn bankübliche Sicherheiten nicht ausreichen. Das Programm stärkt die Wirtschaftsstruktur und ermöglicht Investitionen sowie Betriebsmittel für Existenzgründer und den Mittelstand.
Wer wird gefördert
Das deutsche Bürgschaftssystem von Bund und Ländern unterstützt gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich in privater Hand befinden, sowie Existenzgründer und mittelständische Unternehmen, die für Investitions- und Betriebsmittelkredite nicht ausreichend bankübliche Sicherheiten vorweisen können. Das Programm zielt darauf ab, die Finanzierung tragfähiger Konzepte zu ermöglichen und die Wirtschaftsstruktur in Deutschland zu stärken.
Was wird gefördert
Das Bürgschaftssystem des Bundes und der Länder dient der Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten für gewerbliche Unternehmen. Es zielt darauf ab, die Finanzierung von Vorhaben zu ermöglichen, die sonst aufgrund fehlender Sicherheiten nicht realisierbar wären, und kann auch mit anderen Förderinstrumenten kombiniert werden.
Art und Umfang der Förderung
Das Bürgschaftssystem bietet Bürgschaften als Finanzinstrument an, um Kredite von Banken für Unternehmen zu besichern. Die Bürgschaften decken bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos ab, wobei die Höhe der Bürgschaft vom Bedarf und der zuständigen Stelle abhängt, von 2 Millionen Euro für KMU bis zu 20 Millionen Euro für Großbürgschaften in bestimmten Regionen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Bürgschaften gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmenskonzepts und die Einhaltung des EU-Beihilferechts. Eine angemessene Eigenkapitalbeteiligung der Investoren ist ebenfalls erforderlich.
Antragsverfahren
Die Antragstellung für die Bürgschaften erfolgt je nach Bürgschaftsbetrag und Art der Bürgschaft über unterschiedliche Ansprechpartner, primär die Hausbank oder direkt zuständige Stellen wie Bürgschaftsbanken oder PricewaterhouseCoopers GmbH für Großbürgschaften.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für das Bürgschaftssystem des Bundes und der Länder bildet eine Richtlinie, deren Informationen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereitgestellt werden. Es unterliegt zudem dem EU-Beihilferecht.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Höchstens 80% des Ausfallrisikos
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer, mittelständische Unternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Planung, Produktentwicklung, Markteinführung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von:
Bürgschaftsbanken, Kreditgarantiegemeinschaften, Länder/Landesförderinstitute, PricewaterhouseCoopers GmbH
Website: