Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmen und freiberuflich Tätige bei der Finanzierung ihrer Vorhaben durch die Übernahme von Staatsbürgschaften. Dieses Programm ist essenziell, wenn bankmäßig keine ausreichenden Sicherheiten für notwendige Kredite gestellt werden können. Es zielt darauf ab, volkswirtschaftlich, sozial-, agrar- oder kulturpolitisch bedeutsame Projekte zu ermöglichen und das Kreditrisiko zu mindern.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Geltungsbereich

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige mit Sitz in Bayern, die für ihre Vorhaben keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten stellen können. Ziel ist es, Vorhaben von volkswirtschaftlichem, sozial-, agrar- oder kulturpolitischem Interesse für den Freistaat Bayern zu unterstützen, auch wenn sie ausnahmsweise außerhalb Bayerns stattfinden, aber der bayerischen Wirtschafts- und Finanzkraft zugutekommen.

Was wird gefördert: Förderfähige Vorhaben und Kosten

Die Staatsbürgschaft unterstützt die Finanzierung verschiedener Vorhaben in der gewerblichen Wirtschaft. Gefördert werden hauptsächlich Investitionen, in Ausnahmefällen auch Betriebsmittel, und Avalkredite zur Sicherstellung von Aufträgen. Die Bürgschaft deckt bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab und erstreckt sich über eine Laufzeit von maximal 15 Jahren.

Art und Umfang der Finanzierung

Der Freistaat Bayern stellt Ausfallbürgschaften für Kredite bereit, um fehlende bankübliche Sicherheiten auszugleichen. Die Bürgschaft deckt bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab und ist auf eine maximale Laufzeit von 15 Jahren begrenzt. Die Bearbeitung der Anträge sowie die Überwachung der Bürgschaften erfolgt durch die LfA Förderbank Bayern.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung einer Staatsbürgschaft sind mehrere Bedingungen zu erfüllen, darunter der Nachweis unzureichender Sicherheiten, die gesamthafte Finanzierung des Vorhabens und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben der EU. Es gelten spezifische Regelungen bezüglich Eigenmittel, Projektbeginn und der Beihilfekumulierung.

Antragsverfahren

Der Antrag auf eine Staatsbürgschaft erfolgt über die Hausbank, die ihn nach eigener Prüfung an die LfA Förderbank Bayern weiterleitet. Die LfA prüft den Antrag und holt eine fachliche Stellungnahme ein, bevor das Staatsministerium der Finanzen die finale Entscheidung trifft. Bei größeren Bürgschaftsbeträgen sind zusätzliche Zustimmungen erforderlich.

Rechtsgrundlage

Die Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft basieren auf der Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 22. Dezember 2014. Diese Richtlinie legt die Anwendung beihilferechtlicher Vorgaben der Europäischen Union fest und konkretisiert die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Bürgschaftsübernahme.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

80 % der Kreditsumme, Kreditsumme bis 5.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Wirtschaft, Freie Berufe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Verwaltet von:

LfA Förderbank Bayern

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