Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – BW-e-Nutzfahrzeuge
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Programm „BW-e-Nutzfahrzeuge“ den Umstieg auf Elektromobilität. Es bietet Zuschüsse zu den Unterhaltungs- und Betriebskosten neuer oder umgerüsteter batterieelektrisch oder mit Brennstoffzelle betriebener Nutzfahrzeuge und selbstfahrender Arbeitsmaschinen. Ziel ist die Reduzierung von CO2-Emissionen und die Förderung der Verkehrswende in Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an eine breite Palette von Organisationen und Einzelpersonen in Baden-Württemberg, die den Umstieg auf Elektromobilität im Nutzfahrzeugbereich vorantreiben möchten. Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, juristische Personen und Kommunen, die einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen leisten wollen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt die Nutzung von elektrischen Nutzfahrzeugen, indem es Zuschüsse zu deren Unterhaltungs- und Betriebskosten gewährt. Dies umfasst eine Reihe von Kostenkategorien, während andere ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Förderung zielt auf den Betrieb von neuen oder umgerüsteten Fahrzeugen ab, die für den Einsatz auf öffentlichen Straßen vorgesehen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung vergeben und richtet sich nach der Fahrzeugklasse sowie dem Erhalt einer Bundesförderung. Der Zuschuss dient zur Deckung der Unterhaltungs- und Betriebskosten und ist auf eine maximale Anzahl von Fahrzeugen pro Antragsteller begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und die Förderung gelten spezifische Bedingungen und rechtliche Vorgaben, einschließlich der Einhaltung von De-minimis-Regelungen und Anforderungen an die Fahrzeugausstattung. Zudem müssen die Antragsteller Transparenz bezüglich der Förderung gewährleisten und bestimmte Nachweispflichten erfüllen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig und erfolgt über ein spezifisches Antragsformular, das online verfügbar ist. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs, bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.
Rechtliche Grundlagen
Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien und nationalen sowie europäischen rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Gewährung und Verwaltung der Zuwendungen regeln. Diese Grundlagen gewährleisten die Legitimität und die Einhaltung der Beihilferegeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
60.000 €
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Verwaltet von:
L-Bank