Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Lastenräder

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW fördert in Baden-Württemberg den Erwerb und das Leasing von neuen E-Lastenrädern und -anhängern. Ziel ist es, den Einsatz dieser Fahrzeuge für den gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Transport zu erhöhen und so aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen.

Wer wird gefördert: E-Lastenräder in Baden-Württemberg

Die Förderung für E-Lastenräder in Baden-Württemberg richtet sich an Unternehmen, Freiberufler, juristische Personen des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Das Programm zielt darauf ab, den Einsatz von E-Lastenrädern im gewerblichen und öffentlichen Bereich zu steigern, um einen Beitrag zu schnellem, kostengünstigem und umweltfreundlichem Transport sowie zum Klima- und Umweltschutz zu leisten.

Was wird gefördert: E-Lastenräder und -anhänger

Das Programm fördert den Erwerb und das Leasing neuer E-Lastenräder und E-Lastenanhänger, die im gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Bereich eingesetzt werden. Schwerpunkte liegen auf den Bereichen Mobilität, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Umwelt- und Klimaschutz.

Art und Umfang der E-Lastenräder Förderung

Die Förderung für E-Lastenräder in Baden-Württemberg erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 25 Prozent der Beschaffungskosten abdeckt. Die maximale Förderhöhe pro E-Lastenrad beträgt 2.500 Euro, wobei pro Antragsteller bis zu 20 E-Lastenräder bezuschusst werden können.

Bedingungen und Anforderungen

Wichtige Bedingungen für die Förderung umfassen die Einhaltung der De-minimis-Regelung und ein Kumulierungsverbot mit dem Bundesprogramm Klimaschutzinitiative – E-Lastenfahrräder. Anträge müssen elektronisch und vor Beginn der Maßnahme bei der L-Bank eingereicht werden.

Antragsverfahren für die E-Lastenräder Förderung

Der Antrag auf Zuwendung für E-Lastenräder ist vor Beginn der Maßnahme elektronisch bei der L-Bank, der Staatsbank für Baden-Württemberg, einzureichen. Die L-Bank ist auch für die Abwicklung der Förderung zuständig.

Rechtsgrundlage der E-Lastenräder Förderung

Die Förderung basiert auf der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“. Die maßgeblichen Informationen stammen vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und der L-Bank. Die Fördermaßnahme ist als De-minimis-Beihilfe konzipiert, was spezifische Beihilfenregeln mit sich bringt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.500 €

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Umwelttechnologie, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Verwaltet von:

L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg

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