Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing
Das Land Baden-Württemberg unterstützte Taxi-, Mietwagen- und Carsharing-Unternehmen sowie Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs beim Umstieg auf Elektromobilität. Das Programm bot einen pauschalen Zuschuss von 3.000 € pro Fahrzeug für Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten neuer vollelektrischer Fahrzeuge. Ziel war es, lokale Emissionen zu senken und die Verkehrswende im Bundesland voranzutreiben.
Wer wird gefördert
Das Programm „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ richtet sich an gewerbliche Transport- und Mobilitätsdienstleister in Baden-Württemberg, die auf vollelektrische Fahrzeuge umsteigen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die Elektromobilität im Bundesland voranzutreiben und somit einen Beitrag zur Senkung von Emissionen und zur Erreichung der Klima- und Umweltziele zu leisten.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt die Anschaffung und den Betrieb neuer vollelektrischer Fahrzeuge durch die Übernahme von Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten. Die Förderung konzentriert sich auf Fahrzeuge mit batterie- oder brennstoffzellenelektrischem Energiesystem, die für den gewerblichen Einsatz bestimmt sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines pauschalen Zuschusses pro Fahrzeug. Die Höhe des Zuschusses ist festgelegt und variiert bei Leasingverträgen basierend auf der Laufzeit. Es gibt zudem eine Obergrenze für die Anzahl der förderfähigen Fahrzeuge pro Antragsteller.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Antrags- und Nutzungsbedingungen, einschließlich Regelungen zur De-minimis-Beihilfe. Es gibt klare Vorgaben bezüglich der Fahrzeugnutzung, der Kostenabgrenzung und der Kommunikation der Landesförderung.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss fristgerecht und in elektronischer Form direkt bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der Behörde und ist an die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gebunden.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Baden-Württemberg und ist in die Rahmenbedingungen der Landeshaushaltsordnung und des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes eingebettet. Es berücksichtigt zudem das EU-Beihilferecht.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
3.000 € je E-Fahrzeug
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Baden-Württemberg
Verwaltet von:
L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg