Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Baden-Württemberg unterstützte Taxi-, Mietwagen- und Carsharing-Unternehmen sowie Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs beim Umstieg auf Elektromobilität. Das Programm bot einen pauschalen Zuschuss von 3.000 € pro Fahrzeug für Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten neuer vollelektrischer Fahrzeuge. Ziel war es, lokale Emissionen zu senken und die Verkehrswende im Bundesland voranzutreiben.

Wer wird gefördert

Das Programm „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ richtet sich an gewerbliche Transport- und Mobilitätsdienstleister in Baden-Württemberg, die auf vollelektrische Fahrzeuge umsteigen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die Elektromobilität im Bundesland voranzutreiben und somit einen Beitrag zur Senkung von Emissionen und zur Erreichung der Klima- und Umweltziele zu leisten.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt die Anschaffung und den Betrieb neuer vollelektrischer Fahrzeuge durch die Übernahme von Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten. Die Förderung konzentriert sich auf Fahrzeuge mit batterie- oder brennstoffzellenelektrischem Energiesystem, die für den gewerblichen Einsatz bestimmt sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines pauschalen Zuschusses pro Fahrzeug. Die Höhe des Zuschusses ist festgelegt und variiert bei Leasingverträgen basierend auf der Laufzeit. Es gibt zudem eine Obergrenze für die Anzahl der förderfähigen Fahrzeuge pro Antragsteller.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Antrags- und Nutzungsbedingungen, einschließlich Regelungen zur De-minimis-Beihilfe. Es gibt klare Vorgaben bezüglich der Fahrzeugnutzung, der Kostenabgrenzung und der Kommunikation der Landesförderung.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss fristgerecht und in elektronischer Form direkt bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der Behörde und ist an die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gebunden.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Baden-Württemberg und ist in die Rahmenbedingungen der Landeshaushaltsordnung und des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes eingebettet. Es berücksichtigt zudem das EU-Beihilferecht.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

3.000 € je E-Fahrzeug

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Land Baden-Württemberg

Verwaltet von:

L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

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