Betriebskostenzuschüsse für Rahmenpartner im Bereich der Werte der Union
Das Programm 'Betriebskostenzuschüsse für Rahmenpartner im Bereich der Werte der Union' (CERV-2021-OG-SGA) bietet zivilgesellschaftlichen Organisationen, europäischen Netzwerken und Denkfabriken, die sich der Förderung und dem Schutz der Kernwerte der Union widmen, entscheidende finanzielle Unterstützung. Diese Initiative stärkt den demokratischen Dialog, die Transparenz und die gute Regierungsführung in der gesamten EU und fördert so eine demokratischere und inklusivere Europäische Union.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Organisationen und den geografischen Geltungsbereich des Programms 'Betriebskostenzuschüsse für Rahmenpartner im Bereich der Werte der Union'. Es wird festgelegt, dass die Förderung auf europäische Netzwerke, zivilgesellschaftliche Organisationen und Denkfabriken abzielt, die sich für die Förderung der grundlegenden Werte der Union in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einsetzen.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Aktivitäten, die durch die Betriebskostenzuschüsse unterstützt werden, wobei der Schwerpunkt auf Initiativen liegt, die zu den Zielen des Programms beitragen. Es wird auch klargestellt, dass die Zuschüsse in erster Linie Betriebskosten und Aktivitäten mit einem klaren EU-Mehrwert abdecken, ohne dass die ausgeschlossenen Kostenkategorien in den bereitgestellten Informationen spezifiziert werden.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über das für dieses Programm verwendete Finanzinstrument und spezifiziert, dass es sich um einen Zuschuss handelt. Er behandelt auch die Förderbeträge, weist darauf hin, dass es keine feste Obergrenze gibt, und skizziert die typische Projektlaufzeit, die für jährliche Arbeitsprogramme festgelegt ist.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller des Programms 'Betriebskostenzuschüsse für Rahmenpartner im Bereich der Werte der Union'. Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören die Notwendigkeit einer vorherigen Rahmenpartnerschaftsvereinbarung, die Einhaltung der EU-Finanzvorschriften bezüglich nicht kumulierbarer Förderungen und spezifische Leitlinien zur Budgetberichterstattung. Das Programm ist für Einzelantragsteller-Organisationen konzipiert.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt das Antragsverfahren für die 'Betriebskostenzuschüsse für Rahmenpartner im Bereich der Werte der Union', einschließlich der Einreichungsfristen und der wichtigsten Verfahrensschritte. Er skizziert die Bewertungskriterien und wie Antragsteller über Entscheidungen informiert werden.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden Rechtsdokumente, die das Programm 'Betriebskostenzuschüsse für Rahmenpartner im Bereich der Werte der Union' regeln, und hebt dessen Genehmigung sowie die übergreifenden Vorschriften hervor, die seine Umsetzung prägen. Er weist auch auf die Zugänglichkeit dieser offiziellen Texte zur öffentlichen Einsichtnahme hin.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Keine spezifische Obergrenze; der gewährte Betrag hängt von Bedarf und Bewertung ab.
Förderbudget:
20,900,000 €
Einsendeschluss:
29.06.2021
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Europäische Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Sonstige
Begünstigte:
Zivilgesellschaft, Europäische Netzwerke, Europäische Denkfabriken
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Politikentwicklung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Website: