Leuchtturm Mittelmeerbecken – Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Sanierung von chemischer Verschmutzung

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Dieses Programm, Teil der Horizon Europe Mission „Unsere Ozeane, Meere und Gewässer bis 2030 wiederherstellen“, unterstützt innovative Maßnahmen zur Bekämpfung der chemischen Verschmutzung im Mittelmeerbecken. Es zielt darauf ab, bahnbrechende Lösungen zur Vermeidung, Minimierung und Sanierung von Verschmutzung zu entwickeln und zu skalieren, um eine gesündere Meeres- und Süßwasserumgebung zu fördern.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt fasst die Zielbegünstigten des Programms „Leuchtturm Mittelmeerbecken“ zusammen. Diese Initiative unterstützt hauptsächlich Konsortien, die sich auf Umwelt- und Forschungsbestrebungen in der Mittelmeerregion konzentrieren. Sie zielt darauf ab, ein breites Spektrum von Interessengruppen, von akademischen und Forschungseinrichtungen bis hin zu Zivilgesellschaft und lokalen Behörden, einzubeziehen, um kollaborative Anstrengungen für eine schadstofffreie Meeres- und Süßwasserumgebung zu fördern.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms „Leuchtturm Mittelmeerbecken“ förderfähig sind, wobei der Schwerpunkt auf Innovation, Umweltschutz und skalierbaren Lösungen für die chemische Verschmutzung liegt. Er konzentriert sich auf die Entwicklungsstadien von Projekten und allgemeine Kostenüberlegungen.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung hauptsächlich durch Zuschüsse im Rahmen von Horizon Europe, mit einer spezifischen Komponente für Finanzielle Unterstützung Dritter (FSTP). Dieser Abschnitt beschreibt die Art der Finanzinstrumente und relevante Budgetdetails.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Kriterien und spezifischen Bestimmungen, die Antragsteller und Projektkonsortien für die Förderfähigkeit und erfolgreiche Umsetzung im Rahmen des Programms „Leuchtturm Mittelmeerbecken“ einhalten müssen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt die strukturierten Schritte zur Beantragung der Förderung für den „Leuchtturm Mittelmeerbecken“, von den Einreichungsprozessen bis zur Bewertung und Benachrichtigung über Entscheidungen.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden Rechts- und Politikdokumente, die das Förderprogramm „Leuchtturm Mittelmeerbecken“ begründen und regeln und seinen maßgeblichen Rahmen bilden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

Gesamtbudget von 17.000.000 € für HORIZON Innovationsmaßnahmen im Jahr 2022. Maximal 100.000 € pro „assoziierte Region“ für Finanzielle Unterstützung Dritter.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Mittelmeerbecken, einschließlich seiner wichtigsten Flusseinzugsgebiete. Demonstrationsaktivitäten müssen in mindestens drei verschiedenen Mitgliedstaaten und/oder assoziierten Ländern des Mittelmeerbeckens durchgeführt werden. Assoziierte Regionen, die finanzielle Unterstützung Dritter erhalten, müssen sich in Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern befinden, die nicht Teil des Projektkonsortiums sind.

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Marine Ökosysteme, Süßwasser-Ökosysteme, Bürger, Zivilgesellschaft, junge Innovatoren, Start-ups, Industrie, KMU, Unternehmen, lokale und regionale Behörden.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Skalierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

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