Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm `Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit` in Hamburg unterstützt Initiativen, Vereine, Verbände und Einzelpersonen bei Maßnahmen zur Vorbeugung von Vorurteilen und Extremismus. Ziel ist es, die demokratische Kultur zu stärken und gesellschaftliche Vielfalt erlebbar zu machen. Projekte können einen Zuschuss von bis zu 5.000 € pro Jahr erhalten.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an zivilgesellschaftliche Akteure und Einzelpersonen in Hamburg, die sich aktiv für die Stärkung der Demokratie und gegen menschenfeindliche Einstellungen einsetzen. Es werden Projekte unterstützt, die zur Sensibilisierung und Festigung demokratischer Haltungen beitragen und in der Freien und Hansestadt Hamburg angesiedelt sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die der Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie religiös begründetem Extremismus dienen. Die Schwerpunkte liegen auf Sensibilisierung, kritischer Auseinandersetzung und der Förderung von Gleichwertigkeit sowie Selbstwirksamkeit durch partizipative Prozesse, mit dem Ziel, Vorurteile abzubauen und demokratische Prozesse zu stärken.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte im Bereich Demokratieförderung und Extremismusprävention. Die maximale Förderung pro Empfänger beträgt 5.000 € jährlich, wobei ein Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten zu leisten ist.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter der Projektbeginn erst nach erfolgter Bewilligung und die volle Gewährleistung des Sozialdatenschutzes. Antragstellende müssen zudem die Förderung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit sichtbar machen, und es gelten Bestimmungen zur Datenveröffentlichung im Informationsregister der Stadt Hamburg.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert die Einreichung spezifischer Formulare mindestens zwei Monate vor Projektbeginn bei der zuständigen Hamburger Behörde. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Ermessen der Behörde, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Nach Projektabschluss ist ein detaillierter Verwendungsnachweis einzureichen.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm stützt sich auf die spezifische Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“ der Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Es ist eingebettet in umfassendere landespolitische Programme zur Förderung der demokratischen Kultur und zur Bekämpfung von Extremismus in Hamburg.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hamburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kultureinrichtungen, Sozialunternehmen, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Freie und Hansestadt Hamburg

Verwaltet von:

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Amt für Arbeit und Integration, ESF-Verwaltungsbehörde, Projekt- und Zuwendungssteuerung, AI 44

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