Förderung der Suchthilfe und Suchtprävention
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert Projekte im Bereich der Suchthilfe und Suchtprävention, um eine bedarfsgerechte Versorgung suchtkranker Menschen sicherzustellen und präventive Angebote zu stärken. Juristische Personen können Zuschüsse für den Betrieb von Einrichtungen, Beratungsleistungen, Präventionsmaßnahmen sowie die Schulung von Fachkräften erhalten. Die Förderung zielt darauf ab, auf die individuellen Bedürfnisse der Hamburger Bevölkerung einzugehen und die Angebotsvielfalt zu sichern.
Wer wird gefördert: Antragstellende und Ziele
Diese Förderung richtet sich an juristische Personen, die in Hamburg sozial- oder gesundheitsbezogene Leistungen im Bereich der Suchthilfe und Suchtprävention erbringen. Das übergeordnete Ziel ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung suchtgefährdeter und suchtkranker Menschen sowie deren Angehöriger, ergänzt durch präventive Maßnahmen und Gesundheitsförderung in Hamburg.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten
Das Programm unterstützt vielfältige Projekte und Maßnahmen in der Suchthilfe und Suchtprävention, von der direkten Versorgung über die Beratung und Nachsorge bis hin zu präventiven Angeboten und der Qualifizierung von Fachpersonal. Förderfähig sind projektbezogene Personal-, Honorar- und Sachkosten, inklusive anteiliger Verwaltungsgemeinkosten.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Projektförderung an. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Umfang der Maßnahme ab, wobei in der Regel ein Eigenanteil erwartet wird. Die Richtlinie ist bis 2027 befristet.
Bedingungen und Anforderungen
Antragstellende und Projekte müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, darunter fachliche, personelle und zuwendungsrechtliche Voraussetzungen. Dazu gehören eine wissenschaftlich begründete Konzeption, die Vernetzung im Hilfesystem, flexible Angebotsgestaltung, umfassende Dokumentation und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Förderung der Suchthilfe und Suchtprävention in Hamburg ist schriftlich bis zum 30. Juni des Vorjahres einzureichen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen ihres Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel über die Vergabe der Zuwendungen.
Rechtliche Grundlagen
Die Förderung der Suchthilfe und Suchtprävention in Hamburg basiert maßgeblich auf der spezifischen Richtlinie vom Mai 2022. Sie unterliegt zudem der Landeshaushaltsordnung und weiteren gesetzlichen Regelungen, die Transparenz und Datenschutz gewährleisten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
30.06.2025
Offen bis:
30.04.2027
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Hamburg (Germany)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Monitoring, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Verwaltet von:
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Zusätzliche Partner:
BADO e.V. (Datenstandard für Evaluation), externe Evaluationsstelle