Förderung der Suchthilfe und Suchtprävention

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert Projekte im Bereich der Suchthilfe und Suchtprävention, um eine bedarfsgerechte Versorgung suchtkranker Menschen sicherzustellen und präventive Angebote zu stärken. Juristische Personen können Zuschüsse für den Betrieb von Einrichtungen, Beratungsleistungen, Präventionsmaßnahmen sowie die Schulung von Fachkräften erhalten. Die Förderung zielt darauf ab, auf die individuellen Bedürfnisse der Hamburger Bevölkerung einzugehen und die Angebotsvielfalt zu sichern.

Wer wird gefördert: Antragstellende und Ziele

Diese Förderung richtet sich an juristische Personen, die in Hamburg sozial- oder gesundheitsbezogene Leistungen im Bereich der Suchthilfe und Suchtprävention erbringen. Das übergeordnete Ziel ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung suchtgefährdeter und suchtkranker Menschen sowie deren Angehöriger, ergänzt durch präventive Maßnahmen und Gesundheitsförderung in Hamburg.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten

Das Programm unterstützt vielfältige Projekte und Maßnahmen in der Suchthilfe und Suchtprävention, von der direkten Versorgung über die Beratung und Nachsorge bis hin zu präventiven Angeboten und der Qualifizierung von Fachpersonal. Förderfähig sind projektbezogene Personal-, Honorar- und Sachkosten, inklusive anteiliger Verwaltungsgemeinkosten.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Projektförderung an. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Umfang der Maßnahme ab, wobei in der Regel ein Eigenanteil erwartet wird. Die Richtlinie ist bis 2027 befristet.

Bedingungen und Anforderungen

Antragstellende und Projekte müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, darunter fachliche, personelle und zuwendungsrechtliche Voraussetzungen. Dazu gehören eine wissenschaftlich begründete Konzeption, die Vernetzung im Hilfesystem, flexible Angebotsgestaltung, umfassende Dokumentation und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Förderung der Suchthilfe und Suchtprävention in Hamburg ist schriftlich bis zum 30. Juni des Vorjahres einzureichen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen ihres Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel über die Vergabe der Zuwendungen.

Rechtliche Grundlagen

Die Förderung der Suchthilfe und Suchtprävention in Hamburg basiert maßgeblich auf der spezifischen Richtlinie vom Mai 2022. Sie unterliegt zudem der Landeshaushaltsordnung und weiteren gesetzlichen Regelungen, die Transparenz und Datenschutz gewährleisten.

Ähnliche Programme

#Suchthilfe Hamburg#Suchtprävention Hamburg#Zuschuss Suchthilfe#Hamburg Gesundheitsförderung#Drogenhilfe Hamburg#Suchtberatung Hamburg#Ambulante Suchthilfe#Präventionsangebote Sucht#Suchterkrankung Versorgung#Niedrigschwellige Suchthilfe#Fachkräfteschulung Sucht#Suchtmittelkonsum Prävention#Hamburg Soziales

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.06.2025

Offen bis

Offen bis:

30.04.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Hamburg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Monitoring, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Verwaltet von:

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Zusätzliche Partner:

BADO e.V. (Datenstandard für Evaluation), externe Evaluationsstelle

0 x 0
XS