Hamburger Labelförderung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Hamburger Labelförderung unterstützt Musiklabels in Hamburg bei der Produktion und Vermarktung von Musikveröffentlichungen. Ziel ist es, den Musikstandort Hamburg zu stärken und die Erwerbschancen in der Kreativwirtschaft zu verbessern. Das Programm richtet sich an Kleinstunternehmen und bietet Zuschüsse für Produktions- und Marketingkosten.

Wer wird gefördert

Die Hamburger Labelförderung richtet sich an musikproduzierende Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg, die als Kleinstunternehmen klassifiziert sind. Ziel des Programms ist es, den Musikstandort Hamburg zu stärken, Arbeitsplätze in der Kreativwirtschaft zu erhalten und den Künstleraufbau zu fördern. Die Förderung ist regional auf Hamburg beschränkt und soll insbesondere die musikalische Vielfalt sowie die Erwerbschancen verbessern.

Was wird gefördert

Die Förderung umfasst Musikproduktionen, die entweder den Produktionsprozess selbst oder Marketing- und Promotionaktivitäten betreffen. Es gibt keine Bevorzugung bestimmter Musikrichtungen. Bestimmte Kosten, wie die Herstellung von Tonträgern oder GEMA-Gebühren, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Projekte sollten sich in der Phase der Produktentwicklung oder Marktveröffentlichung befinden.

Art und Umfang der Förderung

Die Hamburger Labelförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten abdeckt. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 EUR pro Vorhaben. Der Mindestzuschussbetrag liegt bei 3.000 EUR, und die Laufzeit des Vorhabens muss im Antrag benannt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung der Hamburger Labelförderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Projektbeginns, der Kumulierung mit anderen Förderungen und der Einhaltung der De-minimis-Regelung. Antragsteller müssen zudem eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nachweisen und die Verwendung der Mittel gewährleisten können. Nach Projektende sind Berichte über die Umsetzung und wirtschaftliche Entwicklung des Labels sowie die Bedeutung für Hamburg zu erstatten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf die Hamburger Labelförderung muss schriftlich an die Behörde für Kultur und Medien in Hamburg gerichtet werden. Die Antragstellung erfolgt an bestimmten Stichtagen unter Verwendung spezifischer Formblätter und des Online-Antragsverfahrens. Die Anträge werden formal und inhaltlich geprüft und bei Erfüllung der Kriterien einem beratenden Fachgremium zur Beurteilung vorgelegt. Die Bewilligungsbehörde trifft die Förderentscheidung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Hamburger Labelförderung basiert auf spezifischen Richtlinien der Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese Richtlinien definieren die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung von Musikproduktionen. Sie unterliegen zudem den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes und den EU-Regelungen für De-minimis-Beihilfen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hamburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Musikproduzierende Unternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien

Verwaltet von:

Behörde für Kultur und Medien Referat Musik – Stichwort Labelförderung

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