Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse Offen
Das Land Berlin unterstützt Eigentümer und Berechtigte von Denkmalen sowie bauunterhaltungspflichtige Personen bei Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von denkmalpflegerisch interessanten Anlagen. Das Programm zeichnet sich durch die gezielte Förderung denkmalbedingter Mehraufwendungen aus und trägt zur Bewahrung des Berliner Kulturerbes bei.
Wer wird gefördert? Zielgruppen und geografische Reichweite
Dieses Förderprogramm des Landes Berlin richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie dinglich Berechtigte und Bauunterhaltungs- oder Erhaltungspflichtige von Denkmalen in Berlin. Das übergeordnete Ziel ist die Bewahrung und Wiederherstellung des kulturellen Erbes der Stadt.
Was wird gefördert? Maßnahmen und Kosten
Das Programm unterstützt spezifische Maßnahmen von erheblichem denkmalpflegerischem Interesse zur Erhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen. Es deckt denkmalbedingte Mehraufwendungen ab und legt den Fokus auf die Umsetzung von Projekten im Bereich der Denkmalpflege.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen betragen, wobei in Ausnahmefällen höhere Sätze möglich sind. Eine konkrete Projektlaufzeit ist nicht festgelegt, da die Förderung auf individuelle Maßnahmen zugeschnitten ist.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung der Förderung müssen spezifische Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehören die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, eine strikte Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt Berlin und das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Förderung ist beim Landesdenkmalamt Berlin einzureichen. Die Anträge werden fortlaufend geprüft und bewertet. Ein spezifisches Auswahlverfahren oder feste Fristen sind nicht genannt, was auf ein bedarfsorientiertes Vorgehen hindeutet.
Rechtsgrundlage der Förderung
Die Förderrichtlinie zur Erhaltung von Denkmalen bildet die rechtliche Grundlage für dieses Programm, etabliert durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Diese Richtlinie regelt alle Aspekte der Zuwendungsvergabe und ist öffentlich zugänglich.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 50% der denkmalbedingten Mehraufwendungen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Berlin (Deutschland)
Sektoren:
Kultureinrichtungen
Begünstigte:
Eigentümer, dinglich Berechtigte und Erhaltungspflichtige von Denkmalen
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Verwaltet von: Landesdenkmalamt Berlin
Website: Landesdenkmalamt Berlin