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Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Land Berlin unterstützt Eigentümer und Berechtigte von Denkmalen sowie bauunterhaltungspflichtige Personen bei Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von denkmalpflegerisch interessanten Anlagen. Das Programm zeichnet sich durch die gezielte Förderung denkmalbedingter Mehraufwendungen aus und trägt zur Bewahrung des Berliner Kulturerbes bei.

Wer wird gefördert? Zielgruppen und geografische Reichweite

Dieses Förderprogramm des Landes Berlin richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie dinglich Berechtigte und Bauunterhaltungs- oder Erhaltungspflichtige von Denkmalen in Berlin. Das übergeordnete Ziel ist die Bewahrung und Wiederherstellung des kulturellen Erbes der Stadt.

Was wird gefördert? Maßnahmen und Kosten

Das Programm unterstützt spezifische Maßnahmen von erheblichem denkmalpflegerischem Interesse zur Erhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen. Es deckt denkmalbedingte Mehraufwendungen ab und legt den Fokus auf die Umsetzung von Projekten im Bereich der Denkmalpflege.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen betragen, wobei in Ausnahmefällen höhere Sätze möglich sind. Eine konkrete Projektlaufzeit ist nicht festgelegt, da die Förderung auf individuelle Maßnahmen zugeschnitten ist.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung der Förderung müssen spezifische Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehören die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, eine strikte Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt Berlin und das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Förderung ist beim Landesdenkmalamt Berlin einzureichen. Die Anträge werden fortlaufend geprüft und bewertet. Ein spezifisches Auswahlverfahren oder feste Fristen sind nicht genannt, was auf ein bedarfsorientiertes Vorgehen hindeutet.

Rechtsgrundlage der Förderung

Die Förderrichtlinie zur Erhaltung von Denkmalen bildet die rechtliche Grundlage für dieses Programm, etabliert durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Diese Richtlinie regelt alle Aspekte der Zuwendungsvergabe und ist öffentlich zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 50% der denkmalbedingten Mehraufwendungen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kultureinrichtungen

Begünstigte

Begünstigte:

Eigentümer, dinglich Berechtigte und Erhaltungspflichtige von Denkmalen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Verwaltet von: Landesdenkmalamt Berlin

Website: Landesdenkmalamt Berlin