Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen (Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt)
Wenn Sie Maßnahmen zum Schutz, zum Erhalt oder zur Erschließung eines Baudenkmals in Sachsen-Anhalt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Ausgaben, die entstehen, wenn Sie Kulturdenkmale pflegen und erschließen, wobei ein besonderer Fokus auf landespolitischen Schwerpunkten, der Abwendung akuter Gefahren und der nachhaltigen Nutzung liegt.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Erhaltungspflichtige von Kulturdenkmalen, natürliche und juristische Personen sowie weitere Akteure bei Maßnahmen zum Schutz und Erhalt kulturellen Erbes. Die Förderung ist auf das geografische Gebiet Sachsen-Anhalts beschränkt und zielt darauf ab, landespolitische Schwerpunkte im Denkmalschutz und der Denkmalpflege zu unterstützen.
Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Ausgaben
Die Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, die dem Erhalt, der Sicherung und der Erschließung von Kulturdenkmalen dienen. Dies umfasst Arbeiten an Bau- und Flächendenkmalen, Parkanlagen, Gärten sowie archäologische Maßnahmen und Gutachten. Ziel ist es, das kulturelle Erbe des Landes zu bewahren und zugänglich zu machen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung, primär als Anteilsfinanzierung. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 49 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Programm ist bis zum 30. Juni 2027 befristet und sieht eine jährliche Antragsfrist vor.
Bedingungen und Anforderungen
Die Bewilligung der Förderung ist an verschiedene rechtliche und operative Bedingungen geknüpft. Dazu gehören beihilferechtliche Prüfungen, die Einhaltung denkmalrechtlicher Auflagen und die Gewährleistung der öffentlichen Zugänglichkeit des Kulturdenkmals. Der Maßnahmenbeginn vor Bewilligung ist grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, eine vorzeitige Zulassung wird beantragt und genehmigt.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt erfordert die Einreichung vollständiger Unterlagen über die untere Denkmalschutzbehörde bis zum 1. August für das kommende Haushaltsjahr. Die Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt, welches nach Anhörung des Denkmalfachamtes über die Anträge entscheidet.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen (Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt)“ vom 11. August 2023. Sie wird durch europäisches Beihilferecht sowie landesrechtliche Haushalts- und Denkmalschutzgesetze legitimiert und geregelt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
49% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
01.08.2025
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Kultureinrichtungen, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Begünstigte:
Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen, Archäologie, Parkanlagen, Gärten und historischen Kulturlandschaften
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Planung, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Zusätzliche Partner:
Untere Denkmalschutzbehörde, regional zuständiges Kirchenbauamt
Website: