Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Baden-Württemberg bietet einen Zuschuss für Investitionen in die Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen an. Das Programm unterstützt Eigentümer, Besitzer oder Bauunterhaltungspflichtige bei denkmalbedingten Mehrausgaben für Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen. Es fördert den Schutz und die Pflege des kulturellen Erbes im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes.

Wer wird gefördert

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Eigentümer, Besitzer oder Bauunterhaltungspflichtige von Kulturdenkmalen bei deren Erhaltung und Pflege. Die Förderberechtigung umfasst Privatpersonen, Gemeinden und Gemeindeverbände, Landkreise, Kirchen sowie weitere anerkannte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften innerhalb Baden-Württembergs. Ziel ist es, die Verpflichtungen aus der Sozialbindung des Eigentums zu unterstützen und das Kulturerbe des Landes zu bewahren.

Was wird gefördert

Im Rahmen dieses Förderprogramms werden investive Projekte zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen unterstützt. Dies umfasst denkmalbedingte Mehrausgaben für Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen. Dabei gibt es klare Vorgaben zu förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben sowie zur Phase des Projekts, in der eine Förderung möglich ist.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung durch Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Förderung variiert je nach Antragsteller und ist auf eine maximale Summe pro Objekt, Jahr und Empfänger begrenzt, wobei auch Bagatellgrenzen zu beachten sind.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Bewilligung und Abwicklung der Fördergelder gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die obligatorische Abstimmung der Maßnahmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege, der Beginn des Vorhabens nach Zusage der Förderung sowie die Einhaltung der Unterhaltungspflicht des Kulturdenkmals für mindestens zehn Jahre. Zudem sind die Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die frühzeitige Einreichung vollständiger Unterlagen beim Landesamt für Denkmalpflege (LAD) vor Maßnahmenbeginn. Das LAD prüft die Anträge, bewertet die denkmalpflegerische Priorität und leitet sie an das Wirtschaftsministerium zur Entscheidung weiter, welches nach Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel über die Bewilligung entscheidet.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm stützt sich auf die Verwaltungsvorschrift zur Denkmalförderung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Diese Richtlinie wird durch das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg sowie relevante Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und die EU-Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung ergänzt, die die rechtliche Grundlage für die Gewährung der Zuwendungen bilden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000 €

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Kultur, Medien & Sport, Städtebau & Stadterneuerung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Verwaltet von:

Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart

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